Aus Abfall teure Rohstoffe filtern – das gilt nun auch für Klärschlamm aus kommunalen Abwasseranlagen. Binnen der nächsten 15 Jahre sollen größere Anlagebetreiber dafür sorgen, dass der im Klärschlamm enthaltene Phosphor zurückgewonnen wird. Das sieht eine neue Verordnung der Bundesregierung vor.
Das Bundeskabinett hat eine "Neuordnung der Klärschlammverwertung" beschlossen. Sie schränkt die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen ein. Ziel der Neuordnung ist es, die Böden und landwirtschaftlichen Flächen zu schonen und mit der natürlichen Ressource Phosphor nachhaltig umzugehen. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Orientierung am Ziel der Nachhaltigkeit
Abwässer und Klärschlämme haben einen hohen Phosphorgehalt. Phosphor und Phosphatverbindungen sind in allen Lebensmitteln enthalten, aber auch in den Böden. Über die Kanalisation gelangen die phosphorhaltigen Abwässer in die Klärwerke. Die nach der Abwasseraufbereitung verbleibenden Klärschlämme werden bislang hauptsächlich wieder in den Boden verbracht - als Dünger. Dadurch gelangen aber auch zusätzliche Schadstoffe in die Böden, und durch den hohen Phosphorgehalt werden die landwirtschaftlichen Flächen überdüngt. Dieser Kreislauf führt wiederum zu einer starken Belastung der Gewässer.
Der andere Entsorgungsweg von Klärschlamm ist die Verbrennung. Die Asche wird im Straßenbau verwendet oder schlichtweg als Abfall deponiert. Alle diese Entsorgungswege sind nicht nachhaltig: Die Umweltbelastung ist hoch. Wertvolle im Abwasser und Klärschlamm enthaltene Stoffe werden "verschleudert". Dies gilt besonders für das Phosphor. Statt diese Ressource zurückzugewinnen und wiederzuverwerten, wird sie vernichtet. Die Neuordnung der Klärschlammverwertung stellt nunmehr verbindlich die Weichen für eine Orientierung auf den Grundsatz der Nachhaltigkeit.
Phosphor – eine wichtige Ressource
Viele Menschen denken bei Phosphor vor allem an Brandbomben und militärische Nutzung. Tatsächlich sind Phosphor und Phosphorverbindungen aber für alle Lebewesen essenziell. Ohne Phosphor können Organismen nicht aufgebaut werden und funktionieren. Bei Menschen und Tieren gilt dies beispielsweise für die DNA – die Trägersubstanz der Erbinformationen -, aber auch für Knochen und Zähne. Pflanzen verkümmern, wenn sie nicht genügend Phosphate aufnehmen können. Phosphor ist außerdem für die Herstellung von Düngemitteln unersetzlich. Deshalb ist dieser Rohstoff sehr wichtig, weil er weltweit dazu beiträgt, die Ernährung zu sichern.
Rückgewinnung statt Verschwendung
Weder in Deutschland noch in Europa lagern Phosphorvorräte, die als Rohstoff überwiegend in Gestein gebunden sind. Deutschland muss seinen gesamten Bedarf an Mineraldüngerphosphat importieren. National und international wächst die Sorge, dass es mittelfristig zu Engpässen bei der Versorgung mit Phosphor kommen könnte. Die Europäische Union hat 2014 Phosphor auf die Liste der "kritischen Rohstoffe" gesetzt.
In Deutschland macht man sich schon seit Jahren Gedanken, wie Phosphor über sogenannte sekundäre Quellen erschlossen werden könnte. Die Rückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm spielt hierbei eine herausragende Rolle, um Deutschland unabhängiger von Importen zu machen. Denn aus den Phosphaten, die in kommunalen Abwässern und Klärschlämmen enthalten sind, könnte rein rechnerisch mehr als die Hälfte des landwirtschaftlichen Bedarfs an Phosphor gedeckt werden.
Passgenaue Lösungen für die Regionen
Die neue Verordnung zur Neuregelung der Klärschlammverwertung verpflichtet die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen zur Rückgewinnung von Phosphor. Klärwerke, die ab einer Größe für 50.000 Einwohnern ausgelegt sind, müssen innerhalb der nächsten 15 Jahre technologisch so umrüsten, dass sie Phosphor zur Weiterverwertung herausfiltern. Damit wird die Ausbringung von Klärschlamm in den Boden zu Düngezwecken erheblich eingeschränkt oder beendet.
Kleinere Klärwerke sind nicht verpflichtet, ihre Anlagen umzurüsten. Sie dürfen weiterhin Klärschlämme in den Boden bringen. Vorausgesetzt, die zuständigen Behörden erlauben dies. Denn die Länder und Kommunen sind verantwortlich für die Umsetzung der Verordnung. Sie sind dafür zuständig, die Schadstoffgehalte in den Böden zu messen. Abhängig von den jeweiligen Ergebnissen kann festgelegt werden, in welchen Regionen Klärschlämme weiterhin auf landwirtschaftliche und sonstige Flächen ausgebracht werden dürfen. Die Neuregelung enthält zudem eine Reihe von Klarstellungen der Anforderungen bezüglich der Schadstoffgrenzwerte im Klärschlamm sowie in Böden. Außerdem werden damit EU-rechtliche Vorgaben zur Abfallverwertung in nationales Recht umgesetzt.
Umwelt und Ressourcen schonen
Mit der Neuordnung der Klärschlammverwertung hat die Bundesregierung einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages abgearbeitet. Darin heißt es: "Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammausbringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen."
Referentenentwurf Novelle AbfKlärV (PDF barrierefrei, 677 KB)
Quelle: bundesregierung.de