Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes schreiben Kommunen vermehrt Dienstleistungen für das Textilrecycling aus. Um den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Vergabepraxis insbesondere unter dem im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerten Rechtsbegriff der Hochwertigkeit zu erleichtern, hat ein bvse-Arbeitskreis aus Branchenexperten einen Leitfaden erarbeitet. Dieser enthält in komprimierter und auch für Nichtjuristen leicht verständlicher Form umsetzbare sowie verlässliche und nachprüfbare Kriterien für die Ausschreibung von Erfassungs-, Sortierungs- und Verwertungsleistungen.
Bei der Behandlung von Alttextilien steht im Sinne der 5-stufigen Abfallhierarchie, die durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgegeben ist, die Vorbereitung zur Wiederverwendung als Second-Hand-Kleidung im Vordergrund. Mit der Ausschreibung der Vergabeleistungen zum Textilrecycling übernehmen die Kommunen gleichsam auch die Verantwortung für die gesamte Verwertungskette. Insbesondere der Rechtsbegriff der Hochwertigkeit impliziert bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien qualitative Anforderungen, die über das normale Maß hinausgehen.
Qualitätssicherung von Anfang an lautet die Devise bereits beim ersten Schritt der Erfassung, die im Hinblick auf die weitere Verwertung eine tragende Rolle spielt. Geeignete Altkleidercontainer sowie der Einsatz von geschultem Personal und geeigneten Sammelfahrzeugen sind dabei genauso essenziell, wie die Dokumentation und Einhaltung anderer gesetzlicher Vorgaben. Auch in den weiteren Behandlungsstufen der Sortierung und Verwertung müssen hochwertige Qualitätskriterien eingehalten werden.
Um die Kommunen hinsichtlich ihrer Vergabepraxis wirksam und gemäß den Zielvorgaben des KrWG zu unterstützen, hat der bvse-Fachverband Textilrecycling nun den „Leitfaden für die Vergabe der Hochwertigen Erfassung, Sortierung und Verwertung von Textilien“ herausgegeben.
Den Leitfaden finden Sie >>> hier zum Download.