Das Problem illegaler Altkleidercontainer und der damit verbundenen Auswirkungen ist seit vielen Jahren ein Dauerbrennerthema, auch in den Kommunen.
Nun hat der bvse, in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die das gemeinsame Interesse an der Bekämpfung der unseriösen Sammler rechtssicher, leicht verständlich und einfach umsetzbar in einer Handlungsempfehlung für Kommunen umsetzt.
Nur mit einer schlagkräftigen gemeinsamen Strategie wird es in Zukunft gelingen, effektiv gegen illegale Sammler und das unrechtmäßige Aufstellen von Altkleidercontainern vorzugehen.
Bereits im Jahr 2017 hat sich der bvse dieser Problematik angenommen und in Zusammenarbeit mit der branchenerfahrenen Kanzlei Jäger Rechtsanwälte zunächst eine hilfreiche Anleitung für private Grundstücksbesitzer erstellt. Der Flyer „Stoppt Illegale Altkleider Container“ gibt wertvolle Tipps dazu, wie sich betroffene Grundstückseigentümer gegen unliebsame „Grundstücksbesetzer“ mit zwei leicht handhabbaren Vorgehensweisen erfolgreich und rechtskonform zur Wehr setzen können.
In der 5-seitigen „Handlungsempfehlung für Kommunen gegen illegal aufgestellte Altkleidercontainer“ im DIN A4-Format wird leicht verständlich erklärt, wie die kommunalen Behörden rechtlich zulässig und mit praktisch einfach umsetzbaren Mitteln gegen illegale Containergestellungen vorgehen können. In Abstimmung mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, Deutscher Landkreistag (DLT), Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie unterstützenden Hinweisen von erfahrenen kommunalen Praktikern wurde die Handlungsempfehlung zu unterschiedlichen Szenarien präzisiert.
Die Broschüre gibt genaue Anleitungen dazu, wie mit fehlenden Sammlungsanzeigen nach §18 KRWG sowie bei Verstößen gegen Eigentums- bzw. Straßenrecht trotz Sammlungsanzeige umzugehen ist. Sie bietet detaillierte Orientierungsschritte zur rechtsgemäßen Untersagung bei Unzuverlässigkeit und gibt darüber hinaus den Behördenvertretern in den Vollzugsstellen im Anhang ein nützliches Formularmuster mit Hinweisen über die amtliche Versiegelung an die Hand. Im Anhang enthalten ist weiterhin ein Formularmuster, das Grundstückseigentümern zur Meldung illegaler Container auf privaten Grundstücken zur Verfügung gestellt werden soll und somit die Dokumentation und Verfahrensschritte zur Entfernung erleichtert werden.
Die Handlungsempfehlung wurde Ende November 2018 von den Kommunalen Spitzenverbänden an ihre Mitglieder weitergeleitet.
Die Aktivitäten unseriöser Altkleidersammler, die in Nacht-und-Nebelaktionen unrechtmäßig Container auf fremdem Grund aufstellen, bereiten seit vielen Jahren, öffentlichen und privaten Grundstückbesitzern sowie den gewerblichen Sammlern und karitativen Organisationen, die ihre Sammlungen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz den Behörden angezeigt haben, große Probleme. Mit der Frage der ordnungsgemäßen und vor allem rechtmäßigen Beseitigung dieser Container stehen die Betroffenen meist alleine da. Dabei verursachen die illegalen Sammelboxen nicht nur hohen wirtschaftlichen Schaden, sondern stellen durch unsachgemäße Aufstellung oft auch potenzielle Gefahrenquellen dar. Da in der Regel keine oder unrichtige Kontaktdaten auf den Containern zu finden sind, bleiben die Besitzer der illegalen Sammelcontainer im Dunkeln und können nicht zur Entfernung herangezogen werden. Und die Polizei als auch die Ordnungsämter sind für die Entfernung in den meisten Fällen weder zuständig, noch berechtigt.
Zum Herunterladen:
Handlungsempfehlung für Kommunen gegen illegale Altkleidercontainer