Der Handel muss ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte seit dem 25. Juli 2016 zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Nach Ansicht des bvse-Fachverbandes Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling gibt es durchaus Anlaufschwierigkeiten. Hier sei der Handel gefordert.
- Details
- Kategorie: Pressemitteilungen E-Schrott Recycling