Im letzten Jahr wurden gemäß der Jahres Statistik Mitteilung der EAR 720.000 Tonnen an Altgeräten zurückgenommen. Ob dieses Ergebnis, ergänzt durch Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Rücklauf gewerblich genutzter Altgeräte, einer Quote von 44,9 % oder 45 % entspricht, sei nach Auffassung des bvse-Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling jedoch nicht entscheidend.
Dabei sei die Sammelmenge durchaus im Markt vorhanden, so der bvse. Allerdings gehen nach wie vor zu hohe Mengen an den für die Behandlung von Altgeräten zugelassenen Anlagen vorbei.
So landen immer noch zu viele Kleingeräte in der grauen Tonne. Die haushaltsnahe Erfassung über den Depotcontainer wurde durch das ADR-Recht zunichte gemacht. Sie wäre ein Mittel gewesen, mehr Kleingeräte in das Recycling zu bekommen.
Des Weiteren müsse sich der Vollzug vielmehr auf das illegale Abgreifen und die anschließende Verbringung von Altgeräten konzentrieren. Eine Vielzahl von In- und Exportfirmen, wie in der Hamburger Billstraße, agieren weiterhin in diesem Bereich. „Wir haben den Eindruck, dass der Fokus der Überwachung durch die Vollzugsbehörden einseitig auf die ohnehin zertifizierten Erstbehandlungsanlagen liegt“, so Bernhard Jehle, Vorsitzender des bvse-Fachverbandes Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling.
Bei diesen Unternehmen gebe es ein bewährtes System der Eigen- und Fremdüberwachung, doch dem Vollzug falle es scheinbar leichter im Licht zu prüfen, anstatt im Schatten zu suchen. Jehle kritisierte außerdem, dass die gesetzlichen Auflagen und Ansprüche für die Behandlungsanlagen immer weiter verschärft werden. Es sei ein Trugschluss zu glauben, dass immer neue Verordnungen dabei helfen könnten, die vorhandene Schattenwirtschaft zu beenden. „Nüchtern betrachtet würde es wahrscheinlich genügen, darauf zu achten, die aktuellen Gesetze an den richtigen Stellen auch vollständig umzusetzen“, rät der bvse-Fachverbandsvorsitzende.
Hinsichtlich der Qualitätsdiskussionen dürften die Prozesse zur Erfassung der Altgeräte nicht aus den Augen geraten. Die Form der Erfassung sei der erste wesentliche Baustein zur Wertstoffgewinnung und zur sicheren Schadstoffentfrachtung.
Der bvse habe den bisherigen Prozess zur Erarbeitung einer Behandlungsverordnung fachlich und konstruktiv begleitet. Allerdings greift es zu kurz, wenn sich nur auf die Wertstoffgewinnung fokussiert werde. Vielmehr müssten noch größere Anstrengungen unternommen werden, um das Wertstofferfassungssystem bezüglich der Anforderungen der nachfolgenden Verwertungsprozesse zu optimieren.
Bernhard Jehle: „Der Weg zur Ressourcenwirtschaft beginnt in den Köpfen der Beteiligten. Jeder in der Kette muss sich seiner Verantwortung bewusst werden. Für ein erfolgreicheres Recyclingsystem in Deutschland muss aus einer geteilten Produktverantwortung endlich eine gemeinsame Produktverantwortung werden.“
Die Umsetzung des Open Scope 2018 bringe das System an dieser Stelle nach Meinung des bvse allerdings nicht weiter. „Wir erwarten daraus keine umweltpolitisch positiven Effekte. Wir gehen davon aus, dass die Fehlwurfquote signifikant steigen wird.“, so bvse-Fachreferent Andreas Habel. Es sei nicht zu erwarten, dass durch die Umsetzung des Open Scope mehr Geräte gesammelt werden. Zudem werde sich der administrative Aufwand insgesamt erhöhen. Zahlreichen Unternehmen sei immer noch unklar, wie die Umstellung im Monitoring erfolgen soll.