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Mit dem Förderprogramm REKOWI 2 unterstützt Baden-Württemberg Unternehmen bei der Entwicklung neuer Lösungen für ein ressourcenschonendes und kreislauforientiertes Wirtschaften. Auch Recycling- und Entsorgungsunternehmen können von der Förderung profitieren. Für Einzel- und Verbundprojekte stehen Zuschüsse von jeweils bis zu 400.000 Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 22. Januar 2027 eingereicht werden.

Für das Programm „Ressourcenschonendes, kreislauforientiertes Wirtschaften in Baden-Württemberg“ (REKOWI 2) stellt das Umweltministerium bis 2029 insgesamt rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, Unternehmen bei nachhaltiger Transformation und Umsetzung innovativer Maßnahmen zu unterstützen, mit denen Ressourcen effizienter genutzt und Stoffkreisläufe möglichst geschlossen werden können.

Auch Recycler und Entsorger angesprochen

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. In begründeten Ausnahmefällen können auch im Vorfeld von Vorhaben Durchführbarkeitsstudien unterstützt werden.

Die Projekte können sich auf sämtliche Bereiche eines Stoffkreislaufs beziehen. Dabei kommen neben technischen Lösungen auch organisatorische Ansätze infrage. Besonders erwünscht ist die Zusammenarbeit verschiedener Akteure entlang der Wertschöpfungskette – von Herstellern und Zulieferern über Händler bis hin zu Wiederverwendern, Recycling- und Entsorgungsunternehmen.
Vorrangig sollen Projekte unterstützt werden, die konkrete Maßnahmen zur Ressourcenschonung vorbereiten oder bereits während der Projektlaufzeit mit deren Umsetzung beginnen.

"Besonders erwünscht ist die Kooperation entlang der Produkt- und Stoffkreisläufe – wie Herstellern und Zulieferern über Handel und Wiederverwendung bis hin zum Recycling und Entsorgung", heißt es in einem Linkedinpost des Ministeriums auf den sozialen Medien.

Zuschüsse von bis zu 400.000 Euro

Für Einzel- und Verbundvorhaben können jeweils bis zu 400.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Die Förderquote richtet sich nach der Art des Vorhabens, der Unternehmensgröße und weiteren beihilferechtlichen Voraussetzungen.

Bei industrieller Forschung sind Förderquoten von bis zu 80 Prozent möglich, bei experimenteller Entwicklung bis zu 60 Prozent. Durchführbarkeitsstudien können in begründeten Ausnahmefällen mit bis zu 70 Prozent gefördert werden.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts. Bei Verbundprojekten mit Unternehmen können sich auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und weitere öffentliche Einrichtungen beteiligen.

Antragstellung bis 22. Januar 2027

Die Abwicklung des Förderprogramms übernimmt der Projektträger Karlsruhe (PTKA) am Karlsruher Institut für Technologie. Die vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 22. Januar 2027 über das Onlineportal des Projektträgers eingereicht werden. Der Projektstart ist für April 2027 vorgesehen.

Alle Informationen zu Förderbedingen, Antragsunterlagen und Ansprechpersonen finden Sie hier:

>>> Förderprogramm REKOWI 2 – Umweltministerium Baden-Württemberg 

>>> Antragstellung und Förderrichtlinie – Projektträger Karlsruhe

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