Um Herausforderungen wie Digitalisierung, Klimawandel und veränderten technischen und rechtlichen Anforderungen zu begegnen, wurden die umwelttechnischen Berufe modernisiert. Die vier neuen Ausbildungsordnungen treten zum 1. August 2024 in Kraft. Darunter auch die neue Ausbildungsordnung für Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Die Ausbildungsinhalte wurden überarbeitet und auch die Berufsbezeichnung wurde geändert.
Seit der letzten Neuordnung der Berufsausbildungen in den umwelttechnischen Berufen 2002 gab es enorme technische und rechtliche Entwicklungen im Bereich der Kreislaufwirtschaft. In der Ausbildung zur Umwelttechnologin und zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft wurden die bisherigen Inhalte der Ausbildung modernisiert und an die Anforderungen der Digitalisierung angepasst.
Umwelttechnologen und Umwelttechnologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft übernehmen die fachgerechte Entsorgung von Abfällen und stellen sicher, dass Wertstoffe für eine weitere Nutzung wieder verfügbar gemacht werden. Sie bedienen hierfür spezielle Anlagen und koordinieren die logistischen Prozesse.
Vor allem die Digitalisierung hat in allen Bereichen an Bedeutung gewonnen. Dies stellt erhöhte Anforderungen an die IT-Anwenderkenntnisse, den Umgang mit Daten und das IT-Sicherheitsbewusstsein der Fachkräfte vor allem mit Blick auf die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur. Die umwelttechnischen Berufe sind systemrelevant und stehen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Anstelle der Zwischen- und Abschlussprüfung ist die „Gestreckte Abschlussprüfung“ (GAP) eingeführt worden, welche aus Teil 1 und Teil 2 besteht. Die GAP Teil 1 findet im dritten Ausbildungshalbjahr statt und fließt mit 20 Prozent in die Abschlussprüfung (GAP Teil 2) ein. Eine weitere wesentliche Veränderung ist die Straffung der Kernqualifikationen (BBP 1 bis 8) aus den Bereichen Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Wasserversorgung, Abwasserbewirtschaftung sowie Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen. Deren zeitlicher Umfang wurde von 15 auf zwölf Monate gekürzt. Hierdurch kann der Vermittlung von berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten in den einzelnen Berufen mehr Zeit eingeräumt werden.
Ausführliche Informationen zu den Inhalten und Strukturen der Ausbildung und wie diese in der Ausbildungspraxis vermittelt werden können, beschreibt die >>> Umsetzungshilfe. Sie bietet mit Erläuterungen zu den Lernzielen und zur Prüfungsstruktur sowie mit praktischen Beispielen und Checklisten Unterstützung für Ausbilder/-innen, Berufsschullehrer/-innen und Prüfer/-innen. Die Publikation basiert auf der Verordnung vom 20. Dezember 2023.
Weitere Informationen: Umsetzungshilfe für die Ausbildungspraxis