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Der Beirat der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat eine Empfehlung veröffentlicht, mit welcher bei einer Wertstoffsammlung mit der Tonne die Sammelqualität vor Ort deutlich verbessert werden soll.

Seit einem Jahr gelten in Deutschland für die Verpackungen aus privaten Anfallstellen hohe Recyclingquoten. Diese sind jedoch nur erreichbar, wenn die Wertstoffe in den Haushalten getrennt werden und nicht mit Restmüll vermischt und damit kontaminiert werden. In vielen Städten und Kreisen wird zudem von Sacksammlung auf Tonnensammlung umgestellt. Das führt oft zu einer deutlichen Verschlechterung des Sammelgemisches.

Bundesweit lassen sich in der Praxis der Erfassung von Leichtstoffverpackungen teils erhebliche Fehlbefüllungen mit gemischten Siedlungsabfällen feststellen. Unter Umständen führt diese Fehlbefüllung dazu, dass der gesamte Inhalt eines Behälters als Restmüll entsorgt werden muss.

„Das hochwertige Recycling einer großen Masse von Verpackungswertstoffen gelingt nur, wenn diese möglichst sauber und gut sortierbar sind“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, die Voraussetzung für die Erfüllung der Recyclingquoten. Verpackungen, die mit Restmüll und Anhaftungen verschmutzt sind, können weder gut sortiert noch hochwertig recycelt werden.

Der Beirat hat nun eine Vorgehensweise empfohlen, die im Zusammenwirken von Systemen, Sammlern und Kommunen umgesetzt werden kann: Bei wiederholter Fehlbefüllung einer Gelben Tonne erfolgt ein Hinweis an den Abfallerzeuger/ Abfallbesitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr. Wird der Aufforderung zur Nachsortierung nicht nachgekommen, wird die Kommune hierüber informiert und kann eine gebührenpflichtige Entsorgung als Beseitigungsabfall durchführen. Im Wiederholungsfall kann die Anfallstelle, der private Endverbraucher bzw. die vergleichbare Anfallstelle, im Einvernehmen mit dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zeitweilig von der Verpackungsentsorgung durch die Gelbe Tonne ausgeschlossen werden.

„Die Gelben Tonnen enthalten in großstädtischen Gebieten oft zwischen 30 % und 40 % Restmüll. Auf dem Land ist die Mülltrennung oft deutlich besser. Die konsequente Qualitätssicherung vor Ort ist für die anspruchsvollen Ziele des Verpackungsgesetzes notwendig. Die Kampagne der Systeme „Mülltrennung wirkt!“ zahlt auch auf diese Ziele ein. Viele Maßnahmen greifen ineinander, um eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft zu etablieren“, so Gunda Rachut.

Quelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

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