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Die Vernichtung von Retouren im Online-Handel hat eine lebhafte öffentliche Diskussion ausgelöst.

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen, Katrin Göring-Eckart erklärte dazu: "Wir erleben eine Perversion der Wegwerfgesellschaft. Leute bestellen bei Online-Versandhändlern wie Amazon ein Produkt und entscheiden zu Hause, ob sie es behalten. Im Schnitt wird jedes sechste Paket zurückgeschickt. Das sind knapp 500 Millionen Produkte im Jahr - vor allem Schuhe und Kleider, aber auch Kaffeeautomaten, Waschmaschinen oder Handys. Viele von ihnen werden nach der Rücksendung komplett vernichtet. Dabei handelt es sich um neuwertige Produkte, die voll funktionsfähig sind und höchstens einen Kratzer haben. Sie müssen selbstverständlich wieder in den Kreislauf kommen. Da ist der Staat gefordert." 

Sie stellte deshalb der Öffentlichkeit kurz und knapp einen 3-Punkte-Plan vor: Erstens soll dem Online-Handel verboten werden, zurückgenommene und neuwertige Ware zu vernichten. Zweitens sollen zurückgenommene Waren, die nicht mehr in den Verkauf kommen, verschenkt werden und drittens soll dafür gesorgt werden, dass die Rohstoffe in den Wertstoffkreislauf zurückkommen.

Die Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg stellte schon im April ihre Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit vor. Danach wird im Mittel eine Retoure wie folgt verwertet:

  • Direkter Wiederverkauf als A-Ware (79,0 %)
  • Wiederverkauf als B-Ware (13,0 %)
  • Verkauf an externe industrielle Verwerter (2,1 %)
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen (0,9 %)
  • Entsorgung/Verschrottung (3,9 %)
  • Sonstiges (1,1 %)

Dazu erklärte die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött: "Wenn man die Zahlen kennt, lässt sich das Problem besser einordnen." Im Online-Handel würden, wenn man die Bamberger Studie zur Grundlage nimmt, etwa drei bis vier Prozent der zurückgeschickten Waren vernichtet, so Dött und fügte hinzu, dass dies vor allem Artikel von geringem Wert betreffe.

"Es kann auch gute Gründe geben, Retouren zu vernichten: Transportschäden, Schädlingsbefall, Waren, für die es keine Kunden mehr gibt etc. Im Übrigen sind auch bei der Entsorgung von Retouren die abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten", merkte die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an. Dött erwartet aber, dass ihre Fraktion nun prüfen werde, wie die Situation verbessert werden könne, denn grundsätzlich sei es weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll, neuwertige und voll funktionsfähige Neuware zu vernichten.

Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze will sich um das Problem kümmern und kündigte eine Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an. Dem Ministerium schwebt die Verankerung einer Obhutspflicht vor, um gegen die Vernichtung von Retouren einschreiten zu können.

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