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Der aktuelle Bremer Abfallwirtschaftsplan liegt vor. Ein wichtiges Augenmerk wird auf die begrenzte Deponiekapazität gelegt. Hier muss bald gehandelt werden.

00 bremen abfallwirtschaftsplanFür das Land Bremen ist der neue Abfallwirtschaftsplan (AWP 2017) in den vergangenen Monaten ausgearbeitet worden. Dabei wurden Öffentlichkeit und Politik über die Auslegung des Planentwurfs beteiligt worden.

Der neue Plan gibt Öffentlichkeit und Verwaltung einen Überblick über den Stand der Abfallwirtschaft im Land Bremen und zeigt auf, wo notwendige Veränderungen erforderlich sind.

Die Verwertung der verschiedenen Abfälle wird auch weiterhin über getrennte Sammlungen in Haushalten und Gewerbe erfolgen. Für Abfälle, die nicht recycelt werden können, stehen langfristig ausreichend Anlagen zur energetischen Verwertung zur Verfügung.

Mit vielen Einrichtungen zur Behandlung gefährlicher Abfälle hat die Abfallwirtschaft im Land darüber hinaus eine zentrale Funktion im nordwestdeutschen Raum und bildet einen wichtigen Wirtschaftsfaktor im Land.

Der Abfallwirtschaftsplan beschäftigt sich auch mit der Frage, wie die Abfallbeseitigung in Zukunft sichergestellt werden soll. er macht Aussagen darüber, wie die Beseitigung der einzelnen Abfälle in Zukunft sichergestellt wird.

Neue Deponiefläche muss ausgwiesen werden

Hierfür gibt es zwar mittelfristig noch ausreichend Deponieraum in Bremen und Bremerhaven. Allerdings ist in Bremen möglichst zeitnah eine neue Deponiefläche auszuweisen, da die Blocklanddeponie spätestens zum Ende des Planungszeitraums 2026 verfüllt sein wird.

Der DK III-Abschnitt nach bisherigen Berechnungen bis ca. 2023 verfüllt sein und danach stillgelegt. Auch der 2011 in Betrieb genommene DKI-Abschnitt wird voraussichtlich ab 2022 keine freien Kapazitäten mehr haben.

Eine überarbeite Planung hat im Frühjahr 2017 ergeben, dass die vorhandene Deponiefläche durch steilere Böschungen und Erhöhungen besser genutzt werden kann. Damit kann ein zusätzlicher DK-I-Abschnitt errichtet werden, auf dem, bei etwa gleichbleibenden Anlieferungsmengen von rund 56.000 Mg/a, DK-I-Abfälle bis 2028 abgelagert werden können. Können die Anlieferungsmengen für den DK-III-Abschnitt durch geeignete Steuerungsmaßnahmen gegenüber dem Mittel der letzten Jahre auf etwa 22.000 Mg halbiert werden, kann auch dieser Abschnitt bis 2028 betrieben werden. Die für die Profilierung benötigten Abfallmengen entfallen ab 2020.

Da diese Mengenannahme aber mit Unsicherheiten behaftet ist, die Bremer Wirtschaft auf langfristige sichere Entsorgungsmöglichkeiten angewiesen ist und durch die geplante Ersatzbaustoffverordnung künftig erhebliche zusätzliche zu deponierende Abfallmengen anfallen könnten, sollte spätestens 2022/23 bewertet und entschieden werden, ob und wo im Stadtgebiet ein neuer Deponiestandort errichtet werden soll.

Werden Vereinbarungen zur Nutzung von Deponiekapazitäten im niedersächsischen Umland notwendig sollten frühzeitig entsprechende Gespräche mit den zuständigen niedersächsischen Behörden aufgenommen werden.

Für Abfälle aus dem Stadtgebiet Bremens ist jedoch auch die Nutzung der Deponie Grauer Wall in Bremerhaven möglich, obwohl die dann erforderlichen Transportwege von ca. 60 Kilometern aus ökologischen Gründen vermieden werden sollten.

Zum Herunterladen: Abfallwirtschaftsplan 2017 (pdf, 9.1 MB)

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