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bvse-Fachverband Textilrecycling legt Konzept für ein kooperatives Sammelsystem vor. Kommunale, gewerbliche und gemeinnützige Strukturen sollen erhalten und in die erweiterte Herstellerverantwortung integriert werden.

0626 eric rehbockMit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien müssen Finanzierung und Organisation der Alttextilsammlung in Deutschland neu geordnet werden. Der Fachverband Textilrecycling im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. spricht sich dafür aus, auf den vorhandenen Strukturen aufzubauen. Kern seines Konzeptes ist ein offenes, kooperatives Sammelnetz, das kommunale, gewerbliche und gemeinnützige Akteure einbindet.

„Die Textil-EPR darf nicht dazu führen, dass funktionierende Sammelstrukturen zerschlagen und durch neue, zentral gesteuerte Systeme ersetzt werden. Deutschland hat bereits ein leistungsfähiges Netz aus kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungsträgern. Dieses Potenzial müssen wir nutzen. Deshalb setzt der bvse auf ein offenes Sammelnetz, faire Wettbewerbsbedingungen und eine verlässliche Finanzierung durch die Hersteller“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Der bvse hat sein Organisationsmodell für die Alttextilsammlung im künftigen Textilgesetz dem Bundesumweltministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium sowie den Mitgliedern der Bundestagsausschüsse für Umwelt und Wirtschaft vorgestellt. Mit der Veröffentlichung bringt der Fachverband seinen Vorschlag nun auch in die öffentliche Debatte über die konkrete Ausgestaltung der Textil-EPR ein.

Deutschland verfügt über ein über viele Jahre gewachsenes, flächendeckendes Netz zur Erfassung von Alttextilien. Kommunale Wertstoffhöfe, gewerbliche Sammlungen, gemeinnützige und sozialwirtschaftliche Einrichtungen sowie weitere Rücknahmestellen sorgen für eine wohnortnahe Erfassung.

Nach Auffassung des bvse sollte die Textil-EPR an diese Infrastruktur anknüpfen, statt neue Parallelstrukturen aufzubauen. Kommunale, gewerbliche und gemeinnützige Sammlungsträger sollen ihre Tätigkeit fortführen und am System teilnehmen können, wenn sie einheitliche gesetzliche Anforderungen an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Qualität erfüllen. Die Organisationsform darf nicht über den Zugang zum System entscheiden.

Kommune gewährleistet – Sammlungsträger sammeln

Um eine flächendeckende und bedarfsgerechte Erfassung sicherzustellen, verbindet das bvse-Konzept die Herstellerverantwortung mit einer kommunalen Gewährleistungsverantwortung. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen die örtliche Sammelsituation beobachten, den Bedarf ermitteln und eine bedarfsgerechte Infrastruktur gewährleisten. Daraus folgt jedoch weder ein ausschließliches kommunales Sammelrecht noch die Verpflichtung, die Sammlung selbst durchzuführen. Die operative Sammlung bleibt Aufgabe der zugelassenen Sammlungsträger. Damit werden kommunale Gewährleistungsverantwortung und offener Zugang für geeignete Marktteilnehmer miteinander verbunden.

Hersteller finanzieren – Sammlung bleibt unabhängig

Die Hersteller sollen nach dem Verursacherprinzip die notwendigen Nettokosten der gesetzlichen Leistungskette tragen. Dazu zählen neben der getrennten Sammlung insbesondere Sortierung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und weitere erforderliche Behandlungsleistungen. Mehrere Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) können dabei miteinander im Wettbewerb stehen. Dieser Wettbewerb darf nach Auffassung des bvse jedoch nicht auf die Sammelinfrastruktur übertragen werden. Der bvse lehnt deshalb OfH-eigene Parallelstrukturen, exklusive Sammelgebiete und die ausschließliche Bindung von Sammlungsträgern an einzelne Herstellerorganisationen ab. Stattdessen soll ein gemeinsames, offenes Sammelnetz bestehen. Die Finanzierung wird über ein bundesweites Mengen- und Kosten-Clearing verursachergerecht auf die Herstellerorganisationen verteilt.

Unabhängige Stelle koordiniert das System

Für die übergeordnete Koordination schlägt der bvse eine unabhängige Stelle nach dem Vorbild der Stiftung ear für Elektroaltgeräte vor. Sie soll unter anderem Register führen, Marktanteile ermitteln, das Mengen- und Kosten-Clearing durchführen, Systemdaten zusammenführen und die flächendeckende Sammlung überwachen. Dabei gilt eine klare Aufgabentrennung: Die unabhängige Stelle sammelt nicht selbst, vergibt keine Sammelaufträge und legt keine Vergütungen fest. Sie koordiniert das System, sie betreibt es nicht.

Das bvse-Modell folgt damit einer klaren Rollenverteilung: Die Kommunen gewährleisten eine bedarfsgerechte Infrastruktur, die Hersteller finanzieren die notwendigen Systemleistungen, die Sammlungsträger erbringen die operativen Leistungen und eine unabhängige Stelle koordiniert das Gesamtsystem.

Offenes Sammelnetz als Alternative zu befristeten Sammelgebieten

Bei den Grundzielen der Textil-EPR bestehen zwischen den derzeit diskutierten Modellen zahlreiche Gemeinsamkeiten: eine flächendeckende Sammlung, Herstellerfinanzierung, mehrere konkurrierende Herstellerorganisationen, ein marktanteilsbezogenes Clearing und die Vermeidung paralleler OfH-Sammelsysteme. Auch der kürzlich veröffentlichte System Design Report zur Textil-EPR greift wesentliche dieser Ziele auf. Der entscheidende Unterschied liegt in der Organisation der Sammlung. Während andere Modelle stärker auf gebietsbezogene und zeitlich befristete Ausschreibungen setzen, favorisiert der bvse ein dauerhaft offenes Sammelnetz für alle fachlich geeigneten Akteure.

Die neue Herstellerverantwortung soll auf den vorhandenen leistungsfähigen Strukturen aufbauen und allen geeigneten Sammlungsträgern auch künftig faire und verlässliche Möglichkeiten zur Beteiligung bieten, betont der bvse-Fachverband Textilrecycling abschließend.

Zum Herunterladen:
Konzept für die Ausgestaltung der Alttextilsammlung im künftigen Textilgesetz

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