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Die Sammelmenge bei Bioabfällen nimmt mit Einführung der Pflichttonne wieder zu. Die im bvse organisierten Unternehmen, die sich auf die Sammlung und Verwertung von Biogenen Abfällen spezialisiert haben, führen das darauf zurück, dass die KrWG-Änderung erste Wirkung zeigt.

Nach Einschätzung des bvse scheinen die zur Sammlung verpflichteten kommunalen Gebietskörperschaften inzwischen auch ihre Anstrengungen zu intensivieren, die Akzeptanz und Nutzung der Biotonne und die Abgabe von Grünschnitt zu steigern. So konnten im Geschäftsjahr 2016/2017 die in der Bioabfallaufbereitung tätigen bvse-Mitglieder laut Verbandsumfrage ihren Input um 3,5 % steigern.

"Die Steigerung der Erfassungsmenge ist einerseits erfreulich, andererseits nimmt die Qualität der erfassten Bioabfälle ab. Kunststoffe oder auch Glas gehören nicht in den Bioabfall, denn sie stören den Aufbereitungsprozess nachhaltig, dies muss viel mehr kommuniziert und überprüft werden. Die Qualitätssicherung muss in der Erfassung bei den Gebietskörperschaften beginnen und kann nicht einseitig auf die Anlagenbetreiber übertragen werden", stellt Bernd Jörg, Vorsitzender des bvse-Arbeitskreises Bioabfall, fest.

Kapazitätsengpass droht

Neben dem Qualitätsproblem kämpft die Entsorgungswirtschaft aber nach den Worten von bvse-Fachreferent Andreas Habel auch damit, neue Standorte zur Bioabfallbehandlung zu finden. Diese sind nötig, um weitere zu erwartende anwachsende Bioabfallmengen bearbeiten zu können. Schließlich sei eine erweiterte Bioabfallverwertung ausdrücklich politisch gewünscht. Doch die Genehmigungsverfahren für Neuanlagen sind viel zu aufwendig; neue Projekte scheitern bereits im Vorfeld an Einsprüchen. "Die ressourcenpolitische Bedeutung der Bioabfallverwertung ist unumstritten, aber niemand möchte eine Bioabfallbehandlungsanlage, ob Rotte oder Vergärung, in seiner Nähe haben, mögliche Standorte werden zur Mangelware. Setzt sich diese Entwicklung fort, sind in den nächsten 2 Jahren Kapazitätsengpässe zu erwarten", warnt Habel.

Behandlungskosten steigen

Die erweiterten gesetzlichen Vorgaben führen außerdem zu einer Steigerung der Behandlungskosten. Der überwiegende Anteil der erzeugten Komposte aus Bioabfällen geht weiterhin in die Landwirtschaft. Die Anforderungen an die stoffliche Nutzung sind durch die Düngeverordnung jedoch nun deutlich strenger geregelt. In der Folge werden die Anforderungen an die Gütesicherung auch angepasst. Gleichzeit wird aber von den Aufbereitungsanlagen verlangt, dass sie immer mehr Störstoffe im Inputstrom akzeptieren sollen, kritisiert Bernd Jörg. Bis zu 15 % Störstoffe müssen laut verschiedenen kommunalen Ausschreibungen in Kauf genommen werden. "Das ist ein Spagat, der von den Unternehmen nicht zu leisten ist. Hier ist die Politik gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bereits bei der Erfassung Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt werden müssen", fordert der Vorsitzende des bvse-Arbeitskreises Biogene Abfälle.

Der bvse weist auf einen weiteren Aspekt hin: Die Störstoffe, die aus den Biogenen Abfällen separiert werden, sind meist nur noch zur Verbrennung geeignet. Da der Verbrennungsmarkt in Deutschland allerdings hoch ausgelastet ist, wirkt sich das auf höhere Kosten für deren energetische Verwertung aus. Auch die vor der Tür stehende Novelle der TA Luft wird die Anforderungen an die Anlagen nochmals anheben, so dass auch darüber weitere Kostensteigerungen zu erwarten sind, die sich auf die Preisbildung im Bereich der Bioabfallentsorgung auswirken können.

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