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Die kommunalen Kläranlagen gaben im Jahr 2018 rund 80.200 Tonnen Klärschlamm zur Entsorgung ab (gemessen als Trockenmasse). Das waren nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund fünf Prozent mehr als im Jahr 2017 (76.400 Tonnen).

Im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2017 waren 87.000 Tonnen entsorgt worden. Die in Zwischenlager eingelagerte Menge betrug im Jahr 2018 rund 1.700 Tonnen.

Knapp 43 Prozent oder 34.300 Tonnen der Klärschlammmenge wurde thermisch entsorgt. Das stellt einen neuen Höchststand dar. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil um vier Prozent-punkte oder 4.800 Tonnen erhöht. Diese Entwicklung dürfte eine Folge der neuen Klärschlammverordnung sein, die eine Reduzierung der Ausbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftlichen Flächen erfordert.

Mit 42.200 Tonnen stellt die Aufbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen nach wie vor den wichtigsten Entsorgungsweg dar. Auf diese Weise können die im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe, wie Stickstoff oder Phosphate, pflanzenbaulich genutzt werden. Sie ersetzen entsprechende Düngemittel. Um eine Schädigung der Böden auszuschließen, unterliegt die Ausbringung strengen gesetzlichen Regelungen. Die übrige Menge (3.800 Tonnen) wurde z. B. im Landschaftsbau oder in Vererdungsanlagen genutzt.

Bundesweit fielen im Jahr 2017 – das Bundesergebnis für 2018 liegt noch nicht vor – knapp 1,7 Millionen Tonnen Klärschlamm in öffentlichen Kläranlagen an. Deutschlandweit wird der größte Teil des Klärschlamms thermisch entsorgt, während die Verwendung in der Landwirtschaft eine deutlich geringere Rolle spielt als in Rheinland-Pfalz. Gut 69 Prozent des angefallenen Klärschlamms wurden verbrannt und 18 Prozent in der Landwirtschaft verwendet.

Regionale Unterschiede

Die Verwertung des Klärschlamms stellt sich in Rheinland-Pfalz regional sehr unterschiedlich dar. Alle kreisfreien Städte mit Ausnahme von Kaiserslautern, Koblenz und Trier setzen allein auf die thermische Verwertung. Eine ausschließliche Nutzung des Klärschlamms in der Landwirtschaft wurde für den Donnersbergkreis registriert. In den übrigen Landkreisen kommen die genannten Verwertungsformen in unterschiedlichem Umfang vor. Für Ludwigshafen und Frankenthal liegen keine Angaben vor. Hier wird das kommunale Abwasser in den Anlagen eines industriellen Betriebes behandelt.

Autor: Dr. Pascal Kremer (Referat Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, Energie)

Die Daten stammen aus der Erhebung „Öffentliche Klärschlammentsorgung“. Nicht einbezogen ist die Klärschlammentsorgung industrieller Kläranlagen, auch wenn diese öffentliche Abwässer übernehmen, sowie die von Kleinkläranlagen. Für die Berichtsjahre 2006 bis 2014 basieren die Angaben auf einer Auswertung von Verwaltungsdaten.

Klärschlamm:
Aus dem Abwasser abtrennbare, wasserhaltige Stoffe, einschließlich der bei der Abwasser- und Klärschlammbehandlung zugegebenen Hilfsmittel; ausgenommen sind Rechen-, Sieb- und Sandfanggut.

Trockenmasse:
Die Trockenmasse ist die Masse des Klärschlamms ohne Wasseranteil. Sie umfasst auch die bei der Abwasser- und Klärschlammbehandlung zugegebenen Hilfsmittel.

Quelle und weitere Informationen: www.statistik.rlp.de

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