Das Altholzaufkommen blieb im Jahr 2022 hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte des vergangenen Jahres fehlte es an ausreichend verfügbaren Mengen zur Aufbereitung.
Für den Einbruch gab es verschiedene Gründe. So verlief die Baukonjunktur insgesamt rückläufig, so dass die Mengen aus diesem Bereich um 20 bis 40 Prozent gesunken sind. Darüber hinaus bewegten sich nach dem letzten Corona-Lockdown die kommunalen Sperrmüllmengen und die Mengen aus dem Gewerbe insgesamt auf schwachem Niveau. Auch die zunehmenden Probleme in den Lieferketten führten zu weniger Warenumschlag und damit zu weniger Palettenholz.
Insgesamt führte die Energiekrise dazu, dass wieder mehr Altholz als Brennstoff genutzt wurde. Der Verteilungskampf zwischen stofflich oder energetisch nutzbaren Sortimenten erfolgte über den Preis. Hohe Stromerlöse ermöglichten es Kraftwerken auch hohe Preise für Altholz zu zahlen. Um an das Material zu kommen, wurde zudem der zu akzeptierende Störstoffanteil im Brennstoff oftmals ausgereizt.
Unter den vorherrschenden Bedingungen hatte es die stoffliche Verwertung schwer konkurrenzfähig gegenüber der energetischen Verwertung zu sein. Zumal die hohen Energiepreise, insbesondere der Anstieg beim Strompreis, die Produktionskosten für qualitätsgesicherte Hackschnitzel in die Höhe trieb.
Die Aussichten für 2023 sind von Unsicherheiten geprägt. Vieles hängt von der Entwicklung des Strompreises ab. Bei sinkenden Erlösen in der Energiebereitstellung und gleichzeitig sinkenden Kosten in der Aufbereitung wird auch der Preis für Holz zurückgehen müssen.
Die Mengenentwicklung abzuschätzen ist indes noch schwieriger. Das Institut der deutschen Wirtschaft geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft in eine Rezession rutscht. In Folge der Inflation ist eher nicht mit steigenden Sperrmüllmengen zu rechnen und auch steigende Bauzinsen lassen nicht erwarten, dass es zu einer Zunahme der Bautätigkeit kommt.
Im Kampf um die Inputmengen ist es für Aufbereitungsunternehmen umso wichtiger, dass gesetzliche Vorgaben, wie das Vorbehandlungsgebot der Gewerbeabfallverordnung, durch die Länder auch tatsächlich durchgesetzt werden. Wenn sich nicht auf die gesetzlichen Vorgaben verlassen werden kann, fehlt die Planungssicherheit, die letztendlich zu Anlagenstillständen führen wird.