Unter dem Begriff Altholz sind Hölzer zu verstehen, die bereits in Gebrauch waren und die nach Erfüllung Ihrer Primärfunktion wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden sollen. Beispielhaft seien hier Verpackungsholz, Bau- und Abbruchholz, Kastenmöbel sowie Industrierestholz genannt.
Der tatsächliche Altholzanfall lässt sich nur schätzen und dürfte konjunkturbereinigt bei einem angenommenen Wert bei rund 8 Mio to/a liegen. Etwa 50% dieser Menge wird bisher erfaßt, wobei eine Steigerung der Erfassungsmenge im Hinblick auf Ressourcenschonung wünschenswert ist. Folgende Verwertungsarten lassen sich unterscheiden:
a) Stoffliche Verwertung
Nach Gebrauch lassen sich Holzprodukte durch Sortieren und Zerkleinern zu hochwertigen Rohstoffen aufbereiten. Hauptabnehmer von Altholz zur stofflichen Verwertung ist die Holzwerkstoffindustrie. Heute werden etwa 2 Mio. to/Jahr als Rohstoff wiederverwertet, was ca. 20 % der hier verarbeiteten Holzmenge entspricht. Eine gezielte Erfassung und Aufbereitung unter den Maßgaben der Altholzverordnung trägt dazu bei, qualitativ hochwertige Holzwerkstoffprodukte herzustellen.
b) Energetische Verwertung
Altholz ist auch ein wertvoller Brennstoff, soweit eine stoffliche Nutzung nicht mehr sinnvoll in Frage kommt. Moderne Feuerungstechnik ermöglicht die umweltfreundliche Verwertung von Altholz selbst dann, wenn Verunreinigungen vorliegen. Spätestens seit Inkrafttreten des EEG-Erneuerbare Energie Gesetz sowie der Biomasseverordnung “boomt“ das Segment der energetischen Verwertung. Beide Regelwerke befassen sich mit der Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen (z.B. Alt-Holz) gewonnenem Strom.