Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Das Qualitätenverzeichnis gibt es als Pocket-Flyer und kann über die Geschäftsstelle bezogen werden

Die Erfassung, Aufbereitung und Verwertung bzw. Beseitigung von Altholz unterliegt in Deutschland seit dem 01.03.2003 der „Verordnung über die Entsorgung von Altholz“ (AltholzV).

Wesenszug der Verordnung sowie ihre Umsetzung ist es, durch eine gezielte Differenzierung bereits an der Anfallstelle eine hochwertige Verwertung anzustreben. Altholz wird für die einzelnen Handling-Schritte nach vier Altholz-Kategorien (A I – A IV) unterschieden. Das Qualitätenverzeichnis definiert, was unter den verschiedenen Kategorien zu verstehen ist:

Altholzkategorie A I:

Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.

Beispiel:

  • Paletten aus Vollholz (Euro-/Industriepaletten)
  • Verschnitt, Abschnitte, Späne von natur belassenem Vollholz
  • Kisten aus Vollholz (Transport-/ Obst-/ Gemüse-/Zierpflanzenkisten u.ä.)
  • Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz
  • Verschläge aus Vollholz
  • Möbel, naturbelassenem Vollholz
  • Kabeltrommeln aus Vollholz, Herstellung nach 1989.

Altholzkategorie A II:

Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.

Beispiel:

  • Paletten aus Holzwerkstoffen
  • Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Schalhölzern, behandeltem Vollholz (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Bauspanplatten - Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Türblätter und Zargen von Innentüren (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken usw. (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Möbel, ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung.

Altholzkategorie A III:

Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel

Beispiel:

  • Sonstige Paletten, mit Verbundmaterialien
  • Altholz aus Sperrmüll (Mischsortiment)
  • Möbel, mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung.

Altholzkategorie A IV:

Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz

Beispiel:

  • Bahnschwellen, Leitungsmasten
  • Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau,imprägnierte Gartenmöbel
  • Sortimente aus der Landwirtschaft
  • Konstruktionshölzer für tragende Teile
  • Holzfachwerk und Dachsparren
  • Fenster, Fensterstöcke und Außentüren
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen
  • Altholz aus industrieller Anwendung (z.B.Industriefußböden, Kühltürme)
  • Munitionskisten
  • Kabeltrommeln aus Vollholz, Herstellung vor 1989
  • Altholz aus dem Wasserbau
  • Altholz von abgewrackten Schiffen und Waggons
  • Altholz von Schadensfällen (z.B. Brennholz)
  • Feinfraktion aus der Aufbereitung von Altholz zu Holzwerkstoffen
  • sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.

PCB-Altholz:

Altholz, das PCB im Sinn der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten.

Beispiel:

  • Dämm- und Schallschutzplatten.

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