Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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v.l.n.r. Christian Güntner, bvse-Landesvorsitzender, MdL Barbara Fuchs, Martin Wittmann, bvse-Fachverband Textilrecycling (FTR)

Am 28. Januar 2026 waren Vertreter des bvse-Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. zu einem Hintergrundgespräch mit Barbara Fuchs, Abgeordnete des Bayerischen Landtags und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eingeladen.

Für den bvse nahmen Christian Güntner, bvse-Landesvorsitzender, sowie Martin Wittmann, Vertreter des Fachverbands Textilrecycling (FTR) im bvse, an dem Gespräch teil. Anlass war die kritische Lage der Textilsammlung und des Textilrecyclings. Frau Fuchs hatte den Austausch initiiert, um eine praxisnahe Einschätzung der Marktsituation – auch speziell für Bayern – zu erhalten und politischen Handlungsbedarf auf Landesebene zu identifizieren, um bestehende Sammel- und Verwertungsstrukturen zu sichern.

Dabei wurde auch thematisiert, dass Sammelunternehmen zunehmend mit einem steigenden Anteil an nicht verwertbaren Textilien und damit verbundenen Entsorgungskosten konfrontiert sind und diese Mehrbelastung übernehmen müssen.

Christian Güntner und Martin Wittmann gingen dazu auf die beiden bvse-Positionspapiere vom 1. Juli 2025 mit Kernpunkten zur kurzfristigen Stabilisierung der Sammelstrukturen und vom 11. Dezember 2025 zum langfristigen Aufbau einer textilen Kreislaufwirtschaft ein.

Zusätzlich stellen beide bvse-Vertreter klar, dass eine Verbrennung unsortierter Textilien nicht im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist und forderten klare Maßnahmen, um eine stoffliche Verwertung statt einer energetischen Verwertung sicherzustellen.

Zentrale bvse-Forderungen sind unter anderem:

• Stützung des gut funktionierenden Erfassungs- und Verwertungssystems
• Finanzielle Entlastung und angemessene Vergütung der Sammel- und Entsorgungsleistungen
• Zügige, ausgewogene Einführung der EPR für Textilien
• Verbleib des Eigentums an Alttextilien bei den Sammlern • Gleichbehandlung aller Akteure im System
• Systembetreiber als Kontrollinstanzen ohne Markthoheit

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