Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Mit seinem 13-Punkte „Aktionsplan zur Senkung der Baukosten“, vorgestellt am 19. Juni im Rahmen des X8-BauDialogs in Frankfurt am Main, setzt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auch auf die stärkere Nutzung von Sekundärrohstoffen im Hochbau.

Beim bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung stößt dieser Punkt auf ausdrückliche Zustimmung – verbunden mit einer klaren Botschaft: Die Hürden für den Einsatz von RC-Material liegen nicht im Abfallrecht, sondern in der Zurückhaltung der Praxis.

Verena Hubertz. Auf den Fotocredit kann bei der Verwenung auf Instagram verzichtet werdenBundesbauministerin Verena Hubertz brachte die Zielrichtung des Aktionsplans auf den Punkt: „Was wir heute verbauen, soll morgen kein Abfall sein.“ Gebäude seien Rohstofflager mit einem erheblichen, bislang zu wenig genutzten Materialwert.

Im Maßnahmenpaket selbst heißt es dazu, der Bausektor sei nach wie vor durch hohen Primärrohstoffeinsatz und eine geringe Wiederverwendungsquote gekennzeichnet.

Gemeinsam mit den Ländern wolle man deshalb Hemmnisse bei der Zulassung neuer Baumaterialien abbauen und den rechtlichen Rahmen für Wiederverwendung und Recycling im Gebäudebereich weiterentwickeln, um Primärrohstoffe einzusparen und die Bauwirtschaft unabhängiger von globalen Lieferketten zu machen.

0625 stefan schmidmeyer„Die Richtung stimmt: Es muss mehr RC-Material eingesetzt werden“, kommentierte bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer den Aktionsplan.

In der Regel führt der Einsatz von Sekundärbaustoffen aus Sicht des bvse nämlich zu niedrigeren Baukosten. Eine pauschale Aussage – etwa ein fester Prozentsatz an Einsparung – lässt sich dazu nicht treffen, da die Kalkulation immer projektabhängig ist.

Klar ist aber, dass die zunehmend dichte Standortverteilung stationärer und mobiler Recyclinganlagen für kurze Transportwege sorgt. Wird das Material direkt auf der Baustelle aufbereitet, entfällt der Transport sogar ganz – wobei dieser Effekt naturgemäß projektspezifisch ausfällt.

Außerdem schlagen knapper werdende Deponie- und Verfüllkapazitäten sowie strengere Anforderungen an die Verfüllung zu Buche: Die Annahmepreise an Recyclinganlagen liegen in der Regel unter den Kippgebühren von Verfüllung oder Deponierung – auch hier mit dem Extremfall Baustellenaufbereitung, bei dem diese Kosten ganz wegfallen.

Immer noch ein Problem ist die Einschätzung von Teilen der Bauwirtschaft, dass Rechtsunsicherheiten den Einsatz von RC-Baustoffen behindern und es daher eine Neudefinition des Abfallstatus in der Ersatzbaustoffverordnung geben müsse. Das aber lässt bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer nicht gelten, weil genau in dieser Verknüpfung das eigentliche Problem liege.

bvse-Geschäftsführer Schmidmeyer: „Dieses Argument ‚Abfallstatus‘ wird aus meiner Sicht vorgebracht, um weiterhin den Primärbaustoffen den Vorzug geben zu können.“

Denn aus Sicht des bvse ist die Rechtslage bereits heute eindeutig. Die Rechtsgrundlage dafür liefere schon jetzt die Ersatzbaustoffverordnung (Umweltverträglichkeit) in Verbindung mit den einschlägigen bautechnischen Regelwerken – TLs, ZTVs und DIN-Normen. Auch der Weg zum Abfallende sei längst geregelt: über § 5 Abs. 1 KrWG für das Abfallende beziehungsweise § 4 Abs. 1 KrWG für Nebenprodukte. Voraussetzung sei lediglich, dass der Abfallerzeuger oder -besitzer – in der Praxis meist der Betreiber der Aufbereitungsanlage – die Verantwortung übernehme und die geforderten Kriterien abarbeite.

Für mineralische Bauabfälle verweist Stefan Schmidmeyer zudem auf ein bereits etabliertes Instrument: das QUBA-Siegel. Es gewährleiste, dass alle stoff- und verfahrensbezogenen Anforderungen an Bautechnik, Umweltverträglichkeit, Qualitätssicherung und Zertifizierung erfüllt seien. „Der Aufbereiter muss nur noch den Nachweis führen, dass er einen Markt oder eine Nachfrage für sein RC-Material hat, und der Bauherr bekommt ein Produkt und keinen Abfall mehr“, erklärt der bvse-Geschäftsführer. Seine Konsequenz daraus ist deutlich: „Eigentlich brauchen wir gar keine Abfallende-Verordnung mehr.“

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