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Etwa vier Millionen Tonnen Bioabfälle landen jährlich in Deutschland in der Restmülltonne. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass 115 von 400 Landkreisen und kreisfreien Städten noch immer ohne verpflichtende Biotonne sind, wie eine neue Erhebung des NABU zeigt.

„In knapp dreißig Prozent aller Kreise und Städte gibt es keine flächendeckende Pflicht-Biotonne. In jedem zehnten Kreis findet sich sogar gar keine Biotonne“, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Dabei funktioniert in Kreisen mit Pflicht-Biotonne die Abfalltrennung deutlich besser. Durchschnittlich werden dort pro Kopf gut dreißig Kilo mehr Bio- und weniger Restabfälle gesammelt als in Kreisen mit freiwilliger Tonne. Es ist eine fahrlässige Ressourcenverschwendung, dass Kommunen noch immer nicht das Potenzial der Bioabfallsammlung ausschöpfen. Der Gesetzgeber muss die Vorschriften verschärfen, damit sich das endlich ändert.“

Seit 2015 müssen die Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland dafür sorgen, dass alle Privathaushalte ihre Bioabfälle aus Küche und Garten getrennt entsorgen können. Die allermeisten Kommunen kommen zwar dieser gesetzlichen Vorgabe nach, zu häufig jedoch mit wenig effektiven Sammelsystemen. Es ist ein Flickenteppich an Sammelsystemen entstanden: So wird in 54 Kreisen und kreisfreien Städten eine freiwillige Biotonne ohne Anschluss- und Benutzungszwang angeboten. 27 Kreise und kreisfreie Städte bieten ein wenig nutzerfreundliches Bringsystem an. Bei diesem müssen die Bioabfälle aus Küche und Garten zu einer zentralen Sammelstelle gebracht werden. Weitere 16 Kreise und kreisfreie Städte haben eine Pflicht- oder freiwillige Biotonne eingeführt, nicht jedoch flächendeckend im gesamten Entsorgungsgebiet. In 11 Landkreisen und einer kreisfreien Stadt gibt es trotz gesetzlicher Pflicht nach wie vor keine getrennte Sammlung der Bioabfälle. Drei Kreise sammeln die Abfälle über Biobeutel und -säcke, und drei weitere Kreise planen derzeit die Einführung einer Biotonne oder eines Bringsystems.

Der NABU fordert, die Pflicht-Biotonne als bundesweiten Standard in der Bioabfallverordnung festzulegen. Von diesem Standard sollten Kommunen nur abweichen dürfen, wenn sie mit ihrem Sammelsystem einen gesetzlich festgelegten Maximalanteil an Bioabfall im Restmüll oder einen Maximalwert für das Restmüllaufkommen nicht überschreiten. Das würde die Abfallwirtschaft weiter in Richtung einer echten Kreislaufwirtschaft bringen und wäre ein konkretes Beispiel für die Umsetzung der Nationalen Biomassestrategie.

Handlungsbedarf besteht außerdem bei der Kompostierung der Bioabfälle im eigenen Garten. Da die Menge an selbst erzeugtem Kompost häufig in einem ungesunden Verhältnis zur verfügbaren Gartenfläche steht, kommt es zur Überdüngung der Privatgärten. „Es sollte nur so viel kompostiert werden, wie die Beete tatsächlich brauchen“, so NABU-Experte für Kreislaufwirtschaft Dr. Michael Jedelhauser. „In einigen Kommunen ist daher vorgeschrieben, dass man sich nur dann von der Biotonne befreien lassen kann, wenn man eine Mindestausbringungsfläche im Garten nachweisen kann. Dies sollte bundesweit vereinheitlicht werden, indem in der Bioabfallverordnung 70 Quadratmeter pro Haushaltsmitglied festgeschrieben werden.“

Quelle: www.nabu.de

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