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Am 25. August ist es soweit: T8- und T5-Leuchtstofflampen dürfen in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da jetzt auch die EU-Richtlinie zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) greift.

Der Ausphasungsprozess für Halogenlampen (Halogen-Pins, G4, GY6.35, G9) startet zum 1. September.

Umgang mit Lagerbeständen und Abgabe an Sammelstellen
Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. E-Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Von Herstellern und Importeuren ist zu beachten, dass sie keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen dürfen.

Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen müssen fachgerecht und umweltfreundlich entsorgt werden, da diese unter das ElektroG fallen und somit gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter www.sammelstellensuche.de  sind Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden

Quelle: www.lightcycle.de

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