Der bvse begrüßt, dass sich nun auch die Abgeordneten des Bundestages in ihrem Entschluss zur Änderung des ElektroG gegen die ursprünglich geplante Überführung von Boiler und Warmwasserspeichern in die Gerätekategorien der Groß- und Kleingeräte entschieden haben.
„Das ist genau die richtige Entscheidung, die wir auch in unseren Stellungnahmen vehement vertreten haben. Damit bleibt es bei den etablierten Entsorgungswegen über die spezialisierten Behandlungsanlagen. Ein Großteil dieser Geräteart enthält in den Isolierungen FCKW-haltiges R 11 als Treibmittel. Daher ist eine gemeinsame Behandlung mit anderen Geräten aus der Gruppe der Wärmeüberträger gerade umweltpolitisch geboten. Nur so kann einer Freisetzung von FCKW und damit einer Belastung der Umwelt sicher entgegengewirkt werden“, erklärt bvse-Fachreferent Andreas Habel.