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Am heutigen 7. Oktober tritt das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz, kurz BattDG, in Kraft. Es ergänzt die europäische Batterieverordnung, die bereits Mitte August in Kraft getreten war. Damit ist der nationale Rahmen für das Batterierecht nun komplett. Die stiftung ear vollzieht weite Teile dieser beiden Regelwerke. Dazu gehört insbesondere das Führen des Herstellerregisters. Außerdem ist sie zuständig für die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs), welche die erweiterte Herstellerverantwortung für die bei ihnen angeschlossenen Batteriehersteller erfüllen.

Neu durch das BattDG etabliert wird eine sogenannte „Altbatteriekommission“. Diese bündelt das Fachwissen der beteiligten Akteure – etwa Hersteller und Händler, OfHs, kommunale Spitzenverbände und Entsorgungswirtschaft – und kann der zuständigen stiftung ear beratend zur Seite stehen, indem sie Empfehlungen abgibt. Eine vergleichbare Fachkommission existiert bereits für den Bereich des Einwegkunststoffgesetzes, wo sie sich bewährt hat.

„Wir freuen uns sehr auf den Austausch mit der Altbatteriekommission. Der Gesetzgeber hat damit ein gutes Instrument geschaffen, um zu bestimmten Themen, in denen das fachliche und technische Know-how der Beteiligten besonders wichtig ist, den regelmäßigen Austausch zwischen Behörde und Branche zu fördern“, so Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. Bei der stiftung ear laufen bereits die Vorarbeiten für die Konstituierung der Altbatteriekommission, damit diese alsbald ihre Arbeit aufnehmen kann.

Quelle: stifung ear

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