Ab dem 1. Oktober 2023 können für private Elektro- und Elektronikgeräte Förderanträge für einen Reparaturbonus gestellt werden. Damit sollen Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung gestärkt werden.
Ausführende Unternehmen müssen sich online registrieren
"Eine finanzielle Förderung der Reparaturleistungen für Ihre Kundinnen und Kunden ist nur möglich, wenn Sie als ausführendes Reparaturunternehmen im Förderportal der SAB gelistet sind" schreibt die IHK Chemnitz und verweist auf einen Aufruf des Freistaates Sachsen für Unternehmen, sich aktiv an dem Förderprogramm zu beteiligen. Hierzu ist eine einmalige Interessenbekundung und Einwilligung für die Teilnahme am Reparaturbonus über eine Online-Anmeldung erforderlich.
Interessierte Unternehmen, die am Reparaturbonus teilnehmen möchten, erhalten
>>> hier weitere Informationen: https://lsnq.de/Teilnahmeportal
Für zusätzlichen Informationsinput verweist das Sächsische Staatsministerium auch auf den folgenden Link
>>> https://lsnq.de/Reparaturbonus
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HwK) haben zudem einen Leitfaden über die handwerksrechtlichen Regelungen, die in diesem Zusammenhang grundsätzlich zu beachten sind, erstellt:
>>> Zum DIHK/ZDH – Leitfaden – Abgrenzung Handwerk / Industrie / Handel /Dienstleistungen