- Das bvse-Mitgliedsunternehmen beteiligt sich durch Abschluss eines Überwachungsvertrages an der Qualitätssiegel-Zertifizierung des bvse-Fachverbandes Textilrecycling.
-
Damit verpflichtet sich das Mitgliedsunternehmen, die Leitlinien des bvse-Fachverbandes Textilrecycling einzuhalten. Die Überwachung des Unternehmens durch unabhängige Sachverständige, die als Entsorgungsfachbetriebe-Sachverständige behördlich anerkannt sind, beginnt.
-
Mittel der Überwachung ist ein sogenanntes "Vor-Ort-Audit", das ein Sachverständiger regelmäßig durchgeführt. Im Rahmen der obligatorischen Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb findet eine Dokumentenprüfung statt. Die Dokumentenprüfung kann auch vorgezogen werden. Anlassbezogen können auch außerordentliche "Vor-Ort-Audits" stattfinden.
-
Mit dem bvse-Qualitätssiegel machen die beteiligten Unternehmen bekannt, dass sie sich an die Leitlinien des bvse-Fachverbandes Textilrecycling halten und sich einer regelmäßigen Überwachung unterwerfen.
- Bei erheblichen Regelverstößen, die eine Zertifizierung ausschließen, wird der umgehende Entzug des Qualitätssiegels angeordnet. Das Unternehmen wird dann auch unverzüglich von der Liste der Qualitätssiegelträger entfernt.
Sie sind hier:
- Qualitätssiegel /
- Transparenz und Qualitätskontrolle/
- Ablauf der Zertifizierung /