Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Sie sind hier:
  1. Das bvse-Mitgliedsunternehmen beteiligt sich durch Abschluss eines Überwachungsvertrages an der Qualitätssiegel-Zertifizierung des bvse-Fachverbandes Textilrecycling.
  2. Damit verpflichtet sich das Mitgliedsunternehmen, die Leitlinien des bvse-Fachverbandes Textilrecycling einzuhalten. Die Überwachung des Unternehmens durch unabhängige Sachverständige, die als Entsorgungsfachbetriebe-Sachverständige behördlich anerkannt sind, beginnt.

  3. Mittel der Überwachung ist ein sogenanntes "Vor-Ort-Audit", das ein Sachverständiger regelmäßig durchgeführt. Im Rahmen der obligatorischen Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb findet eine Dokumentenprüfung statt. Die Dokumentenprüfung kann auch vorgezogen werden. Anlassbezogen können auch außerordentliche "Vor-Ort-Audits" stattfinden.

  4. Mit dem bvse-Qualitätssiegel machen die beteiligten Unternehmen bekannt, dass sie sich an die Leitlinien des bvse-Fachverbandes Textilrecycling halten und sich einer regelmäßigen Überwachung unterwerfen.

  5. Bei erheblichen Regelverstößen, die eine Zertifizierung ausschließen, wird der umgehende Entzug des Qualitätssiegels angeordnet. Das Unternehmen wird dann auch unverzüglich von der Liste der Qualitätssiegelträger entfernt.

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