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Das Kabinett hat am 24.03.2020 den „Gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein“ beschlossen.

Er beinhaltet ein zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg abgestimmtes Konzept zur Verwertung und Deponierung von Bau- und Abbruchabfällen. Pro Jahr fallen davon etwa achteinhalb Millionen Tonnen in den beiden Bundesländern an. Rund 90 Prozent davon werden verwertet, häufig allerdings minderwertig beispielsweise zur Verfüllung von Kiesgruben. ""Diese Quote möchten wir mindestens halten und dafür sind enge Abstimmungen mit Hamburg nötig"", sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht: ""Wir müssen die Qualität der Verwertung in Richtung einer echten Kreislaufführung weiterentwickeln. Hier liegen erhebliche Potenziale im Bereich des Ressourcen- und Klimaschutzes.""

Mit dem Abfallwirtschaftsplan wird auch geprüft, ob die Entsorgung der Bau- und Abbruchabfälle für den gesetzlich vorgegebenen Planungshorizont bis 2030 gesichert ist. Zwar reichen die Deponiekapazitäten im Land rein rechnerisch auf Basis einer landesweiten Betrachtung noch für diesen Zeitraum aus. Die Deponien im Land sind aber sehr uneinheitlich verteilt. Zur Vermeidung größerer Transportwege ist daher die Errichtung neuer Deponien oder Deponieabschnitte sinnvoll. Dies gilt insbesondere, wenn man die langen Planungs- und Realisierungszeiten für Deponien bedenkt.

Quelle und weitere Informationen: www.schleswig-holstein.de

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