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Mit einem 3-Punkte-Plan hat sich der bvse-Fachverband Kunststoffrecycling an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und die Mitglieder des Bundestagsausschusses gewandt, um dem umweltschadenden Verdrängungswettbewerb von Kunststoffneuware gegenüber CO2-einsparenden Recyclaten zu stoppen und faire Rahmenbedingungen für Recyclingprodukte zu schaffen.

„Kunststoffneuware für Verpackungen hat sich in den letzten fünf Jahren um 30 % verbilligt. Dieser Trend hat sich seit Ausbruch der Corona-Krise noch einmal verstärkt. In der Folge bleiben Recyclate, die in kostenintensiven Kunststoffrecyclingverfahren hergestellt werden und große Mengen CO2 einsparen, im Konkurrenzkampf um den Markt gegenüber der billigen Rohstoffneuware zunehmend chancenlos“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbandes Kunststoffrecycling, Dr. Dirk Textor.

„Recyclateinsatz bedeutet Klimaschutz. Wenn das Kunststoffrecycling in Zukunft noch eine Chance haben soll, müssen endlich Bedingungen geschaffen werden, die einen vergleichbaren Wettbewerbsrahmen zu Kunststoffneuware schaffen. Der klimaschädliche CO2-Rucksack, der bei der Produktion von Kunststoffneuware entsteht, bleibt bei der Preisbildung bislang völlig außen vor. Dies muss sich dringend ändern“, ergänzte bvse-Vizepräsident Herbert Snell.

Die Vorschläge zur Schaffung eines Level-Playing Fields, das Recyclaten und damit dem Kunststoffrecycling als wichtigem Part im Um- und Ausbau einer Kreislaufwirtschaft in Deutschland und Europa eine Chance gibt, hat der bvse in einem 3-Punkte-Plan zusammengefasst:

Der erste Vorschlag darin sieht ein Zwei-Stufen-Modell für eine verlässliche und transparente Verminderung der in der kunststoffverarbeitenden Industrie eingesetzten Kunststoffneuware und in der Konsequenz eine stufenweise Erhöhung der Einsatzquote von Recyclaten vor. Bis zum Jahresanfang 2021 soll in Stufe 1 eine verbindliche Reduktion der CO2-Emissionen der eingesetzten Rohstoffe im Mittel um mindestens 25 % festgeschrieben werden, wobei der Bezugspunkt die Produktion mit Neuware darstellt. In Stufe 2 soll diese Quote dann auf 40 % ab dem Jahr 2030 erhöht werden.

Zur Dokumentation des Reduktionsziels sollen Kunststoffverarbeiter in Zukunft verpflichtet werden, einen jährlichen Nachweis zu erbringen. Für die Zielverfehlung sieht der Plan eine Malus Regelung in Höhe eines 20 %igen Preisaufschlags auf den Produktnettopreis der Neuware vor, der dann als Beitrag für klimaschutzfördernde Investitionen eingesetzt werden soll.

Der zweite Vorschlag des bvse-Plans zielt auf eine Vereinheitlichung der Qualitätssicherung. Zur Erfüllung der Recyclingquoten bei dem Recycling von Kunststoffen aus den Sammlungen der dualen Systeme müssen sogenannten Letztempfängeranlagen eingesetzt werden. Deren Eignung wird zweijährlich überprüft und in einem Zertifikat dokumentiert. Eine Überprüfung der Zertifikate und Auditberichte durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als neutrale Stelle soll dafür sorgen, dass gleichbleibende Qualitätsstandards eingehalten und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Beispielgebend ist die Vorgehensweise bei der EuCertPlast Zertifizierung.

Die Forderungen des dritten Bausteins richten sich an die Öffentliche Beschaffung auf Bund- und Länderebene. Hier spricht sich der bvse für eine Nachschärfung der Vorgaben für einen vorrangigen Recyclateinsatz aus.

Aufgrund fehlender Einspruchsmöglichkeiten oder Sanktionen hatten diese bislang ihre Wirkung verfehlt. Von den Behörden zu erbringen sei eine jährliche Berichtspflicht, die nicht nur Auskunft über den direkten Einsatz von Recyclingerzeugnissen oder in vergebenen Aufträgen gibt, sondern darüber hinaus auch den Nichteinsatz rechtfertigt.

Den 3-Punkte-Plan des bvse als Zukunftsperspektive für das Kunststoffrecycling finden Sie >>> hier zum Download.

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