Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Weil in der Vergangenheit zunehmend Kunststoffabfälle illegal grenzüberschreitend verbracht wurden, treten ab 1. Januar 2021 verschärfte Regelungen über die Kontrolle entsprechender Abfallverbringungen in Kraft. Dabei ist zwischen Verbringungen innerhalb der Europäischen Union (EU) und in Nicht-EU-Staaten zu unterscheiden.

1222 SAMVor diesem Hintergrund hat die SAM ein Merkblatt zu "Grenzüberschreitenden Verbringungen von Kunststoffabfällen ab 01.01.2021" erstellt, das unter https://www.sam-rlp.de/service/publikationen/ unter der Rubrik "Merkblätter"   heruntergeladen werden kann.

>>> Merkblatt zum Download

Quelle: www.sam-rlp.de

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