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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2020 der neuen Düngeverordnung zugestimmt. Die Umsetzung der Verordnung erfolgt mit Beginn des kommenden Jahres.

Am 27. März 2020 hat der Bundesrat der neuen Düngeverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zugestimmt - unter der Bedingung, dass die Länder bis Ende des Jahres Zeit zur Ausweisung von besonders belasteten Gebieten erhalten. Setzt das Bundesministerium diese Änderungsmaßgabe um, kann es die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und wie geplant am Tag darauf in Kraft treten lassen.
Folge eines EuGH-Urteils

Mit der neuen Düngeverordnung reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Er hatte am 21. Juni 2018 festgestellt, dass Deutschland die EG-Nitratrichtlinie nur unzureichend umgesetzt hat. Zudem seien die Nitratwerte im deutschen Grundwasser zu hoch.

Einsatz verringern, Effizienz erhöhen

Ziel der neuen Regeln ist es, Düngemittel in der Landwirtschaft gezielter einzusetzen und umweltschädliche Nitrateinträge in Gewässer zu vermeiden. Die Bundesregierung erhofft sich Einsparungen, vor allem bei der Anwendung von Mineraldüngemitteln.

Mehr Zeit für Gebietsausweisung

Die vom Bundesrat beschlossene Verlängerung der Übergangsfristen erfolgte vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Sie beruht auf einer Einigung zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission.

Signal in Krisenzeiten

In der Begründung betont der Bundesrat, die Verlängerung setze ein wichtiges Signal in der aktuellen Krisensituation in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie diene auch einer sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder.
Kritische Entschließung

In einer zusätzlichen Entschließung weist der Bundesrat allerdings auf zahlreiche Unzulänglichkeiten der Verordnung aus fachlicher, rechtlicher und vollzugsseitiger Sicht hin.

Die Zustimmung habe er nur deshalb nicht an eigentlich erforderliche Änderungsvorgaben geknüpft, um das Risiko eines zweiten Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik zu vermeiden. Davor hatte die Bundesregierung ausdrücklich gewarnt.

Die umfangreiche Entschließung zeigt detailliert die verschiedenen Defizite der Verordnung auf und bittet die Bundesregierung, im Benehmen mit den Ländern durch künftige Regelungen und Verwaltungsvereinbarungen Abhilfe zu schaffen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Beschlussdrucksache: Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften (PDF, 101KB, nicht barrierefrei)

 

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