Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fordert eine klare Arbeitsteilung: einerseits die öffentlich-rechtliche Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung und zum anderen die Abfallverwertung in der Zuständigkeit der Privatwirtschaft.

Vor diesem Hintergrund lassen sich für die Betrachtung der Mengenstromszenarien der anfallenden Abfälle grundsätzlich zwei Gruppen bilden:

a) Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen sind (Beseitigungsabfälle)

  • Hausmüll (graue Tonne)
  • Sperrmüll zur Beseitigung
  • Baustellen- und Gewerbeabfälle zur Beseitigung
  • Siebreste und Störstoffe aus Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe aus 
 Haushaltsabfällen
  • Infrastrukturabfälle (Straßenkehricht, Marktabfälle)

b) Frei handelbare Gewerbeabfälle, die zur Verwertung privaten Dritten überlassen werden (Verwertungsabfälle)

  • Produktionsabfälle aus Industrie und Gewerbe zur energetischen Verwertung
  • Sortierreste aus der Sortierung von Gewerbeabfällen und Baustellenabfällen
  • Heizwertreiche Fraktionen aus MBA, MBS und EBA
  • Wertstoffe aus der Sortierung von Sperrmüll, DSD Sortierreste, Spuckstoffe

Abfallmengen und Kapazitäten

Die Zahl der zusätzlich vorhandenen, mit den Gewerbeabfallmengen konkurrierenden hochkalorischen Abfälle (Altreifen, Holzabfälle, Altöle etc.), wird auf weitere ca. 2,9 Mio Tonnen geschätzt. Insgesamt ist somit von einem theoretischen Potenzial für den Einsatz in der Mitverbrennung von ca. 6,0 Mio Tonnen auszugehen. Nach heutigen Einschätzungen stehen für diese Menge keine ausreichenden Verwertungskapazitäten zur Verfügung.

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