Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von drei Sekundärhütten für Blei-Recycling, die von Ecobat in Deutschland (Braubach und Freiberg) und Österreich (Arnoldstein) betrieben werden, durch Clarios nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) keine Wettbewerbsbedenken aufwirft.
Clarios ist ein wichtiger Anbieter von Blei-Säure-Batterien für Fahrzeuge im EWR, die an Fahrzeughersteller und auf dem Markt für Ersatzteile und Zubehör verkauft werden. Ferner betreibt das Unternehmen zwei Sekundärhütten in Deutschland und Spanien, in denen aus gebrauchten Blei-Säure-Batterien neue Batterien hergestellt werden. Durch das Vorhaben wird Clarios von Ecobat drei weitere Bleihütten erwerben, die derzeit Clarios und seine Wettbewerber mit Altblei beliefern.
Untersuchung der Kommission
Die Kommission untersuchte die Auswirkungen der Übernahme auf die Märkte für
die Belieferung mit Altblei und Altblei-Legierungen,
Auftragsrecycling (d. h. dass eine Hütte im Auftrag eines Kunden gebrauchte Blei-Säure-Batterien gegen eine entsprechende Gebühr recycelt),
die Beschaffung gebrauchter Blei-Säure-Batterien und
die Herstellung und Lieferung von Blei-Säure-Batterien für Fahrzeuge.
Die Geschäftstätigkeiten von Clarios und Ecobat in Deutschland und Österreich überschneiden sich horizontal in Bezug auf die Beschaffung gebrauchter Blei-Säure-Batterien. Außerdem entstehen vertikale Verbindungen zwischen den vorgelagerten Tätigkeiten der Parteien im Bereich des Angebots von Altblei und Altblei-Metall-Legierungen und des Auftragsrecyclings sowie den nachgelagerten Tätigkeiten im Bereich der Herstellung von Blei-Säure-Batterien für Fahrzeuge.
Die Kommission gelangte aufgrund ihrer Marktuntersuchung zu dem Schluss, dass das geplante Vorhaben in der angemeldeten Form den Wettbewerb insbesondere aus folgenden Gründen nicht wesentlich schwächen würde:
Konkurrierende Batteriehersteller haben auch weiterhin Zugang zu Altblei. Selbst wenn Clarios die in den Anlagen hergestellten Mengen an Altblei künftig für die eigene Batterieherstellung verwendet, haben die Wettbewerber dennoch im selben Umfang wie bisher Zugang zu Altblei, da es ausreichend andere Hütten gibt, die ihre Produktion auf dem offenen Markt verkaufen.
Auftragsrecycling ist für konkurrierende Batteriehersteller kein wichtiger Input. Die erhobenen Daten bestätigen, dass die Batteriehersteller nur einen geringen Teil des von ihnen beschafften Altbleis im Wege des Auftragsrecyclings beschaffen und dass in Mitteleuropa weiterhin eine ausreichende Zahl glaubwürdiger alternativer Anbieter tätig sein wird. Batteriehersteller werden somit weiterhin die Möglichkeit haben, neue Auftragsrecycling-Vereinbarungen zu schließen oder Altblei direkt von diesen alternativen Anbietern zu beziehen.
Konkurrierende Sekundärhütten haben weiterhin Zugang zu Abnehmern. Selbst wenn Clarios Altblei fortan intern beschaffen und kein Altblei von anderen Hütten mehr kaufen würde, hätten diese anderen Hütten dennoch weiterhin Zugang zu einer ausreichenden Zahl von Abnehmern.
Clarios wird weiterhin Altbatterien abnehmen. Clarios hätte keinen Anreiz, künftig weniger Altbatterien von Schrotthändlern in Österreich und Deutschland zu kaufen als bisher. Auch haben Schrotthändler weiterhin Zugang zu alternativen Hütten in Nachbarländern, in die sie bereits Altbatterien in erheblichem Umfang verkaufen.
Daher schloss die Kommission, dass das Vorhaben auf keinem der untersuchten Märkte im EWR Wettbewerbsbedenken aufwerfen würde, und genehmigte es ohne Auflagen.
Unternehmen und Produkte
Clarios mit Sitz in Deutschland ist ein vertikal integrierter Hersteller von Blei-Säure-Batterien für Fahrzeuge, der auch Altblei und Altblei-Metall-Legierungen produziert und vollständig für die eigene Batterieherstellung verwendet.
Ecobat Austria und Ecobat Germany betreiben drei Bleihütten, in denen gebrauchte Blei-Säure-Batterien recycelt werden, um Altblei, Altblei-Metall-Legierungen und Polypropylen zu gewinnen. Diese Produkte werden an Batteriehersteller verkauft.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Das Vorhaben wurde am 4. März 2026 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten oder in einem wesentlichen Teil des EWR erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Vorhabens muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Weitere Informationen werden auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache M.12145 veröffentlicht.
Quelle: https://ec.europa.eu