Der Mitte Juni gestartete Reparaturbonus 3.0 geht in die Verlängerung. Die bisherigen Landesmittel von rund 600 000 Euro werden für dieses Jahr um weitere 400 000 Euro aufgestockt.
Somit nimmt die Verbraucherzentrale Thüringen weiterhin Anträge entgegen und erstattet die Hälfte der Reparaturkosten elektrischer Geräte - bis zu max. 100 Euro pro Thüringerin und Thüringer in diesem Jahr. In den vergangenen zwei Jahren wurden fast 20.000 Anträge bewilligt aus allen Ecken Thüringens - im laufenden Jahr kommen bisher noch rund 10 000 Anträge dazu. Weitere 2800 Anträge sind noch in Arbeit.
"Das große Interesse an dem Bonus, nicht nur in Thüringen, zeigt, wie wichtig diese Thüringer Initiative ist. Wir setzen damit ein Zeichen gegen unnötigen Elektroschrott, das weit über Thüringen hinaus Interesse weckt. Sachsen hat jetzt nachgezogen – andere Bundesländer sind interessiert. In Brüssel wird der Reparaturbonus als beispielgebend angesehen. Für uns ist es ebenso wichtig, im Bund und in der EU auf mehr Recht auf Reparatur hinzuarbeiten. Reparierbarkeit soll künftig schon beim Produkt-Design berücksichtigt werden. In Thüringen wird Tüfteln und Reparieren belohnt - und damit schonen wir die Umwelt und viele Geldbeutel. Weil vor Ort repariert wird, ist das zudem gut für die Arbeitsplätze in den Werkstätten", so Umweltminister Stengele.
Die Reparaturen werden 2023 vor allem von lokalen Fachgeschäften und Werkstätten, Kundendiensten, Elektrofachmärkten sowie vereinzelt Repair-Cafés durchgeführt. Spitzenreiter beim Reparaturbonus sind bisher Mobiltelefone, gefolgt von Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Geschirrspülern und Backöfen. Aber auch Lieblingsstücke, wie Nähmaschinen oder Rührgeräte bekommen so eine zweite Chance.
Neu in diesem Jahr ist eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts durch das Fraunhofer Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) in Berlin. Ergebnissen werden im Frühjahr 2024 erwartet.
So funktioniert der Thüringer Reparaturbonus 3.0:
Auf www.reparaturbonus-thueringen.de den Online-Antrag ausfüllen und Rechnung sowie Zahlungsbeleg hochladen.
Wer ein Repair-Café besucht hat, muss einen sogenannten Laufzettel des jeweiligen Cafés hochladen sowie Rechnung und Zahlungsbeleg für das Ersatzteil.
Mit dem Online-Antrag wird gleichzeitig ein Benutzerkonto angelegt. Dort können der Bearbeitungsstatus eingesehen, Daten geändert und Dokumente nachgereicht werden.
Ist der Antrag bewilligt oder abgelehnt, erhalten die Antragsstellenden eine E-Mail. Das Geld wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Fragen zum Bonus? Auf www.reparaturbonus-thueringen.de finden sich Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQs).
Quelle: Erstellt von Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz