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Gipsindustrie fordert konsequente Anwendung der Gewerbeabfallverordnung

Das  Gipsrecycling  wird  allgemein  als  wertvolle Ergänzung  in  der  Versorgung  der  Gipsindustrie  mit  Rohstoffen  gesehen. Derzeit werden rund 10% der statistisch erfassten Gipsabfälle  in die Gipsindustrie zurückgeführt (Hochrechnung 2020), weitere Anteile werden für sonstige  Verwertungen  vermarktet.  Eine  deutlich höhere Nutzung in der Gipsindustrie ist bereits jetzt aufgrund der Aufbereitungskapazitäten möglich und wünschenswert.

Durch die mangelhafte Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden diese wertvollen Materialien jedoch überwiegend weiterhin deponiert. Daher fordert die Gipsindustrie, dass es eine konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung des ordnungspolitischen Rahmens für den Ausbau des Gipsrecyclings geben muss.

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen muss eine konsequente und kontrollierte Anwendung der Gewerbeabfallverordnung mit Separierung und Getrennthaltung  vorgenommen  werden,  recyclingfähige Gipsabfälle dürfen grundsätzlich nicht mehr deponiert werden. Der Gipsbedarf steigt seit Jahren stetig an, dies ist auch im Sinne des Ressourcen- und des Klimaschutzes eine  positive Entwicklung. Denn die Verwendung von Gipsbaustoffen führt im  Vergleich zu  anderen Baustoffen zu einer Reduzierung vonTreibhausgasen bei der Produktion sowie einer Verringerung der für Gebäude benötigten Massen im Leichtbau und erhöht das Potenzial  zur  Umnutzung  bestehender  Gebäude. 

Der  steigende Anteil  an Gipsbaustoffen im Leichtbau führt zudem perspektivisch auch zu einer weiteren Steigerung der rückführbaren Wertstoffe aus dem Bauwesen. Der quantitative Stellenwert des Gipsrecyclings ist allerdings durch die im Vergleich zum Gipsbedarf geringen Mengen anfallender Gipsabfälle sowie durch die Begrenzung weitgehend auf Gipsplatten als  geeignetes und verfügbares Ausgangsmaterial stark eingeschränkt. Die Verwendung aller recyclingfähigen Gipsabfälle ist dennoch unverzichtbar. Die deutsche Gipsindustrie ist im Rahmen  der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten engagiert, um weitere alternative Rohstoffquellen zu erschließen, diese zu nutzen und damit den Recyclinganteil weiter zu erhöhen.


Zum Hintergrund:

Stoffliche Kreislaufwirtschaft (circular economy) im Sinne von Recycling ist die ressourcenschonendste Vorgehensweise, um Rohstoffe möglichst effizient und dauerhaft auch nach Beendigung einer Nutzungsphase im Wirtschaftskreislauf zu halten und den Bedarf an Primärrohstoffen zu verringern.Sowohl der Gips als auch weitere Komponenten in Gipsprodukten, wie z. B. der Karton  bei  Gipsplatten, als auch die Komponenten der Trockenbau-Konstruktionen,  wie  z.  B.  Metalle  bei  den  Ständerwandsystemen,  können immer wieder recycelt (multi-recyclingfähig) und  somit in hochwertigen Kreisläufen geführt werden.

  • Gipsrecyclinganlagen sind mittlerweile technisch entwickelt und kommerziell erhältlich, sodass davon auszugehen ist, dass immer mehr Unternehmen der Entsorgungswirtschaft das Recyceln von Gips als interessanten Geschäftszweig für sich erkennen und anbieten werden.
  • Dies hat drei wesentliche sich positiv auswirkende Effekte:
  • Durch den Einsatz höherer Mengen an Recyclinggips sinkt der Bedarf an Primärrohstoff und die Notwendigkeit von Importen (Naturgips).
  • Durch  Gipsrecycling  bzw.  nach  Aussortierung  gipshaltiger  Baustoffe wird   bei   der   Herstellung   von   mineralischen   Ersatzbaustoffen   der begrenzende  Parameter  Sulfat  geringer,  so  dass höhere Qualitäten produziert werden können.
  • Knapper und endlicher Deponieraum für die Beseitigung nicht verwertbarer mineralischer Ersatzbaustoffe wird gespart und damit sorgsamer mit den begrenzten Beseitigungskapazitäten umgegangen.

Alle normativen Regelungen für Gipsprodukte sind bereits so ausgestaltet, dass es keine Begrenzungen hinsichtlich der Herkunft des verwendeten Gipses gibt. So kann Recyclinggips je nach  technischer Möglichkeit des Gipswerkes und unter Beachtung der sonst auch bestehenden normativen Anforderungen an die Baustoffeigenschaften eingesetzt werden. Der beim Recycling entstehende Wertstoff „Recyclinggips“ wird als qualitätsgesicherter und gesundheitlich unbedenklicher Rohstoff verwendet und dient so der Schonung natürlicher Ressourcen. Mit den dafür entwickelten Qualitätsempfehlungen für Recyclinggips des Bundesverbandes der Gipsindustrie e. V. und den bereitskommerziell erhältlichen Recyclinganlagen sind wesentliche Randbedingungen geschaffen, um mit Recycling den Rohstoffkreislauf zu schließen und Recyclingunternehmen transparente Rahmenbedingungen zu bieten.

Quelle: www.gips.de

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