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Mit der Mantelverordnung, d.h. mehreren aufeinander abgestimmten Verordnungen, werden einheitliche Regelungen darüber getroffen, wie mineralische Abfälle - z.B. Bauschutt - bestmöglich zu verwerten sind.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 2021 die vorliegende Mantelverordnung verabschiedet.

Die „Mantelverordnung“  sieht die Einführung  der  Ersatzbaustoffverordnung(ErsatzbaustoffV),    die    Neufassung    der    Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV),  sowie  die  Änderung  der  Deponieverordnung  (DepV)  und  der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vor.

Dabei geht es u.a. um den Schutz von Boden und Grundwasser und um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden.

Den Kern des Vorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in der Ersatzbaustoffverordnung enthalten. Mit dieser sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Florian Pronold (Parl. Staatssekretär beim BMU) hat im seinem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass man sich fest vorgenommen hat, bis zum Inkrafttreten der Verordnung einige "technische Punkte" zu lösen und eine Regelung für das Abfallende bestimmter Stoffströme zu erarbeiten. Der bvse hat erst jüngst gefordert, dass hier bis zum Inkraftreten der Mantelverordnung eine Regelung gefunden werden müsse. Außerdem fordert der bvse ein einheitliches Analyseverfahren, das eine zuverlässige Einstufung ermöglicht.

Längerer Vorlauf

Eine erste Fassung der Mantelverordnung war dem Bundesrat nach Zustimmung des Bundestages bereits kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode im Jahr 2017 zugeleitet worden. Die beteiligten Ausschüsse im Bundesrat hatten ihre Beratungen im September 2017 vertagt - um abzuwarten, ob die neue Bundesregierung an der Verordnung festhalten würde. Nach einer entsprechenden Mitteilung durch das Bundesumweltministerium im Juni 2020 nahmen sie die Beratungen dann wieder auf. Im November 2021 schließlich stimmte der Bundesrat der Verordnung nach Maßgabe umfassender und detaillierter Änderungen zu (BR-Drs. 587/20 (B)). Die angesichts der Neufassung nochmals erforderliche Zustimmung des Bundestages hat dieser am 10. Juni 2021 erteilt, dabei aber seinerseits weitere Änderungen beschlossen.

Inkrafttreten

Die Verordnung soll zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten - eine Maßgabe aus dem Beschluss des Bundesrates vom 6. November 2020. Die erste Fassung der Bundesregierung hatte insofern noch einen Zeitraum von nur einem Jahr vorgesehen.

Siehe auch: bvse-Pressemitteilung - Mantelverordnung muss noch weiterentwickelt werden

Drucksache:
Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (PDF, 5MB, nicht barrierefrei)

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