Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Eine Kommentar von Johann Ettengruber, Vorstandsvorsitzender Deutscher Abbruchverband e.V.

Die Bundesumweltministerin (SPD) wirft ihrem Kabinettskollegen, dem Bundesbauminister (CSU), in einem Interview mit dem „Handelsblatt“ vor, mit seiner Ablehnung der Mantelverordnung „15 Jahre Verhandlungen zunichte zu machen“ und bayerische Regionalinteressen nicht nur über Interessen des Umweltschutzes, sondern auch über die „der anderen Bundesländer sowie der versammelten deutschen Industrie“ zu stellen.

Starker Tobak, aber auch im Superwahljahr 2021 sollte wahr bleiben was wahr ist, und keine Fakten verdreht oder einseitig ausgeblendet werden.

Schuld am eventuellen Scheitern der Mantelverordnung ist nicht Bundesbauminister Horst Seehofer, sondern das Konstrukt der Mantelverordnung selbst. In nun 15 Jahren ständig erweitert und geändert nach dem Motto: „Je mehr geregelt wird und je strenger die Vorgaben, desto besser das Ergebnis.“

Doch dies ist ein Trugschluss. Denn man weiß doch – auch außerhalb Bayerns: „Viel hilft nicht immer viel“. Bei der Konzeption der Mantelverordnung hat man das eigentliche Ziel - die Stärkung der Kreislaufwirtschaft - völlig aus den Augen verloren.

Im Zuge der Diskussion um die Verordnung nun speziell Bayern vorzuwerfen, man habe dort einfach keine Lust, sich mit dem Recycling zu befassen, hat schon fast parodistische Züge.

Selbst im konservativen Bayern hat es sich mittlerweile durchaus herumgesprochen, dass selektiver Rückbau, die getrennte Lagerung und Aufbereitung von wertvollen Sekundärrohstoffen, kein hipper Modetrend ist, der nur in einigen anderen Bundesländern Akzeptanz findet. Eher das Gegenteil ist der Fall.

In Bayern gibt es seit vielen Jahren, im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, sowohl für die Aufbereitung als auch die Verfüllung gute und praxistaugliche Leitfäden, die sowohl einen ökologischen als auch einen ökonomischen Umgang mit mineralischen Bauabfällen ermöglichen.

Dieser ökologische Umgang mit den Sekundärrohstoffen bedingt auch, dass die Materialien, die aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht für die Aufbereitung geeignet sind, im Rahmen der jeweils vor Ort vorherrschenden geologischen Bedingungen als Verfüllmaterial genutzt werden können. Aber auch in diesem Bereich kann die Mantelverordnung mit einer Pauschalvorgabe für ganz Deutschland keine sinnvollen Lösungsansätze für den Umgang mit diesen Materialien bieten.

Auch die meist mittelständischen Firmen, die in diesem Bereich tätig sind, haben entgegen der Darstellung der Bundesumweltministerin ein großes Interesse daran, wertvolle Sekundärrohstoffe aufzubereiten und wieder in den Stoffkreislauf einzubringen.

Der Transport in weit entfernte Deponien hingegen liegt wohl eher im Interesse einiger Großkonzerne.

Um auch zukünftig nachhaltige Kreislaufwirtschaft praktizieren zu können, wird allerdings ein Regelwerk benötigt, das dieses Vorhaben auch unterstützt. Diesem Anspruch wird die Mantelverordnung in ihrer jetzigen Form in keiner Weise gerecht. Kreislaufwirtschaft kann nur funktionieren, wenn Rahmenbedingungen geschaffen werden, die praxisgerecht und vollzugstauglich sind. Eine Anhäufung von Einschränkungen, Dokumentationspflichten und Verboten ist kein geeignetes Werkzeug, um die Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Handeln zu fördern.

Das hat der Bundesbauminister im Unterschied zur Bundesumweltministerium verstanden und lehnt daher völlig zu Recht die Mantelverordnung ab.  

15 Jahre Arbeit an einem Gesetzesvorhaben sind überlang und peinlich, aber kein Argument, ein solches Vorhaben deswegen (!) jetzt auf „Teufel komm‘ raus“ durch zu peitschen.

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