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Mit einer Fördermaßnahme von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft - Bauen und Mineralische Stoffkreisläufe (ReMin)" im Rahmenprogramm "Forschung für Nachhaltige Entwicklung - FONA³", will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Ausbau der Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter vorantreiben.

Auf  ihrer Webseite hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Richtlinie zur Förderungmaßnahme veröffentlicht.

Eine der mengenmäßig größten Herausforderungen der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft betrifft das Recycling mineralischer Abfallstoffe. Diese stammen insbesondere aus dem Baubereich, aus metallurgischen Anlagen, aber auch aus der Verbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen. Eine hochwertige Nutzung als Sekundärrohstoff ist daher auch vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden gesetzlichen Regelungen von erheblicher ökologischer und ökonomischer Bedeutung.

Mit dieser Fördermaßnahme will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Ausbau der Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter vorantreiben. Im Mittelpunkt steht dabei die Bauwirtschaft mit ihrer hohen Nachfrage nach Rohstoffen und gleichzeitig großen Mengen an anfallenden mineralischen Abfällen in Form von Baurestmassen. Die erweiterte Nutzung hochwertiger Sekundärrohstoffe aus den anfallenden Baurestmassen, aber auch aus Schlacken metallurgischer Anlagen, Stäuben und Aschen aus Müllverbrennungs- und Ersatzbrennstoff-Rostaschen sowie bergbaulichen Rückständen kann einen erheblichen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen und einen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bauwirtschaft mit mineralischen Rohstoffen leisten.

Mit einer allein auf die Verwertung mineralischer Stoffströme ausgerichteten Wirtschaftsweise wird man jedoch das Potenzial einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft nicht vollständig ausschöpfen. Vielmehr sind in allen Phasen des Wertschöpfungskreislaufs neue Ansätze zu erforschen, die einen Beitrag zur Erhöhung der Rohstoffproduktivität, z. B. durch die Erhöhung der Lebensdauer von Gebäuden und Bauteilen leisten. Das umfasst u. a. bereits in der Planungsphase den Einsatz von leicht demontierbaren Komponenten, die flexibel an sich ändernde Nutzungsansprüche angepasst werden können oder die Vermeidung bzw. Substitution von Baustoffen, die eine spätere Wiederverwendung oder ein Recycling erschweren.

Die Entwicklung neuer Ansätze für eine ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft im Bauwesen erfordert die Einbindung aller relevanten Akteure aus dem Bausektor und den weiteren beteiligten Branchen, die für ihre spätere Umsetzung erforderlich sind (z. B. Rohstoffproduktion, -aufbereitung und -verarbeitung, Baustoffherstellung und -recycling, Entwurf und Planung, Hoch- und Tiefbau, Aufsichts- und Genehmigungsbehörden). Die Belange der Nutzer müssen bei der Entwicklung von Kreislaufsystemen von Anfang an berücksichtigt werden.
Diese Förderrichtlinie ist eine Maßnahme zur Umsetzung des BMBF-Forschungskonzepts „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft“ und ist Teil des Rahmenprogramms „Forschung für nachhaltige Entwicklung – FONA³“. Im Rahmen der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung trägt sie zur Mission „Nachhaltiges Wirtschaften in Kreisläufen“ bei.

Wer wird gefördert?

Es werden sowohl Verbundvorhaben im Bereich der angewandten und industriellen Forschung und Entwicklung (TRL 3-5) als auch die Weiterentwicklung und Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen über Pilotvorhaben bis hin zu industrietauglichen Referenzanlagen, Demonstrationsbauwerken oder produktreifen Prototypen (TRL 6-8) gefördert. Für beide Projekttypen gelten jeweils spezifische Förderkonditionen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen und Vereine). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung usw.) in Deutschland verlangt. Die Antragstellung durch KMU wird ausdrücklich begrüßt. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der institutionell geförderten Forschungsaktivitäten der Einrichtung mit den Projektförderthemen darstellen und beide miteinander verzahnen.

Was wird gefördert?

Thematische Schwerpunkte der Förderung sind:

    Bauen in der Kreislaufwirtschaft: Neue Designkonzepte und innovative Bauprodukte, z.B.

o Berücksichtigung der Ressourceneffizienz bei der Planung von Bauwerken
o Vermeidung von Stoffen, die das Recycling erschweren können
o Verlängerung der Lebensdauer von Bauwerken
o Erhöhter Einsatz von gebrauchten Bauteilen und leicht trennbaren Komponenten
o Bewertung neuer Baustoffe
o Prognose der Stoffströme aus dem Rückbau von Gebäuden

    Verwertung von mineralischen Stoffströmen: Baurestmassen, bergbauliche Rückstände, Aschen, Stäube, Schlacken, z.B.

o Gezielte Anreicherung von Stoffen in Schlacke-, Asche- und Staubphasen
o Aufbereitung mineralischer Stoffströme
o Erzeugung von hochwertigen Baustoffen
o Rückgewinnung von Gips
o Schadlose Verwertung von Störstoffen (z. B. Asbest)
o Sortiertechnologien
o Hemmnisse und Rahmenbedingungen
o Schaffung eines Materialkatasters

Als flankierende Maßnahme soll ein Integrations- und Transferprojekt unterstützt werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand, Unteraufträge, Dienstlei stungen sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % bzw. bei Weiterentwicklungs- und Umsetzungsprojekten (TRL 6-8) bis zu 25 % anteilfinanziert werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind in der Regel die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Die Vorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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