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Wie im französischen Kreislaufwirtschaftsgesetz (Loi AGEC) vom Februar 2020 vorgesehen, wird es in Frankreich ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr möglich sein, unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse in Plastikverpackungen zu verkaufen. Für sensible Sorten soll es ein schrittweises Verbot geben.

Ein entsprechendes Dekret wurde nun veröffentlicht, heißt es in der Pressemitteilung des französischen Umweltministeriums (Ministère de la Transition Écologique). Die Rechtsverordnung sieht eine schrittweise Umsetzung dieses Verbots vor. Bis spätestens 2026 soll dann das gesamte Obst und Gemüse ohne Plastikverpackungen verkauft werden.

Ab dem 1. Januar 2022 müssen etwa dreißig unverarbeitete frische Obst- und Gemüsesorten ohne Plastik verkauft werden, darunter etwa fünfzehn Gemüsesorten: Lauch, Zucchini, Auberginen, Paprika, Gurken, Kartoffeln und Karotten, runde Tomaten, Zwiebeln und Rüben, Kohl, Blumenkohl, Kürbis, Pastinaken, Rettich, Topinambur und Wurzelgemüse.

Was das Obst betrifft, so werden Äpfel, Birnen, Orangen, Clementinen, Kiwis, Mandarinen, Zitronen, Grapefruits, Pflaumen, Melonen, Ananas, Mangos, Passionsfrüchte, Kakis usw. ab 2022 ohne Plastikverpackungen in den Regalen zu finden sein.

Da schätzungsweise 37 % des Obsts und Gemüses derzeit in Verpackungen verkauft werden, sollen durch diese Maßnahme jedes Jahr mehr als eine Milliarde unnötiger Plastikverpackungen vermieden werden.

Das Dekret sei  das Ergebnis umfassender Konsultationen mit Interessengruppen, Wirtschaftsakteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft und enthält einen Zeitplan für die Suche nach alternativen Lösungen und deren Umsetzung bis zum 30. Juni 2026 für Obst und Gemüse, das beim Verkauf in loser Schüttung ein erhebliches Risiko des Verderbens darstellt. Zudem ist eine sechsmonatige Toleranzfrist für die Entsorgung der Verpackungsbestände vorgesehen.

Quelle und weitere Informationen: www.ecologie.gouv.fr

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