Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Im Dezember 2020 veröffentlichte die EU-Kommission Vorschläge zur Modernisierung der EU-Rechtsvorschriften für Batterien, die die bisherige Batterierichtlinie ersetzen soll. Der bvse begrüßt viele Pluspunkte im Entwurf. Essenzielle Details müssen aber noch nachgebessert werden.

Der Entwurf der EU-Kommission enthält einen nachhaltigen Rahmen für den kompletten Lebenszyklus der Batterien. Vorgesehen sind neben der Anhebung der Sammelziele Mindesteinsatzquoten für Recyclate, Herstellerverpflichtungen zur Batteriekennzeichnung sowie Vorgaben zu deren einfacheren Entnahme aus Altgeräten. Auch werden erstmals Quoten für die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe, wie Lithium und Kobalt, festgelegt.

„Insgesamt begrüßen wir den Entwurf. Das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung muss dazu beitragen, Wertschöpfungsketten besser zu schließen. Dies beginnt mit einem intelligenten Produktdesign, welches den Anteil an Schadstoffen im Produkt minimiert und gleichzeitig eine einfache Demontage sowie die Rückgewinnung sortenreiner Fraktionen gewährleistet“, erklärt der Vorsitzende im bvse-Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, Bernhard Jehle.

Die in der EU-Batterieverordnung vorgesehene und in Deutschland ab 2024 wirkende Steigerung der Sammelquote von zunächst auf 65 Prozent und später auf 70 Prozent sei ein entscheidender Meilenstein dafür, mehr wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen. Gleichzeitig wird damit der Anreiz gegeben, möglichst viele verbrauchernahe Sammelstellen einzurichten und diese auch zu bewerben. Die in das neue deutsche Batteriegesetz eingeflossene Sammelquote in Höhe von 50 Prozent ist nicht ambitioniert genug. Es bedarf eines zusätzlichen Anreizes für Sammelsysteme, Sammelmengen über die Pflichterfüllung hinaus zu steigern, macht Jehle deutlich.

Insbesondere begrüßt Jehle auch die erstmals in den Entwurf aufgenommenen mengenbezogenen Quoten für die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe. „Das Recycling stellt eine wichtige Alternative gegenüber kostspieliger Rohstoffimporte dar, die darüber hinaus oft von Versorgungsengpässen bedroht sind. Wiedereinsatzquoten helfen, dass Märkte für Sekundärrohstoffe entstehen und Investitionen in Recyclingtechnologien abgesichert werden können“, erklärt Jehle. Allerdings sei die geplante Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2030, gemessen an den selbst gesteckten Zielen der EU die Kreislaufwirtschaft zu fördern, zu lang“, beanstandet der Fachverbandsvorsitzende. „Wir schlagen vor, dass die Quoten ab dem Januar 2025 zu erfüllen sind“, lautet der Änderungsinitiative des Vorsitzenden.

Besonders erfreut zeigt sich der bvse-Fachverband auch über die vorgesehenen Vorgaben, die es dem Verbraucher erleichtern sollen, Batterien aus Altgeräten zu entnehmen. „Um existenzbedrohende Brände auf Anlagen und den Ausschluss aus den bereits jetzt kaum erschwinglichen Brandschutzversicherungen zu verhindern, müssen Batterien und Akkus bereits bei der Erfassung aus den Altgeräten entfernt und in die dafür vorgesehenen Batteriesammelsysteme sortiert werden“, macht Jehle deutlich. Darüber hinaus hebt er hervor, dass Endnutzer in Zukunft umfassender über Brandrisiken und sicherheitsrelevante Handhabung von Batterien und Akkus informiert werden müssen. „Die Produktverantwortlichen sollten dazu verpflichten werden, in regelmäßigen Abständen Untersuchen über die Wirksamkeit der Hinweise durchzuführen“, fordert der bvse-Fachverbandsvorsitzende Bernhard Jehle.

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