„Wir begrüßen, dass die Novelle des ElektroG endlich verabschiedet wurde. Wir bedauern jedoch, dass wichtige Branchenforderungen im Gesetzgebungsprozess nicht berücksichtigt wurden“, kommentierte Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, den gestrigen Bundestagsbeschluss.
Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wurde die dritte Novelle des ElektroG gestern Abend verabschiedet. Mit der Reform wird zugleich die Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Novelle ist es, die Sammlung und Entsorgung alter Elektrogeräte zu verbessern, Sammelmengen zu steigern und Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu vermindern.
Besonders das nun verpflichtend eingeführte Thekenmodell findet die Zustimmung des bvse. Danach dürfen Elektroaltgeräte nur durch geschultes Personal in Sammelbehältnisse einsortiert werden. Entnehmbare Batterien müssen bei der Erfassung von den Altgeräten getrennt werden. Geräte, bei denen dies nicht möglich ist, sind in entsprechenden Gitterboxen zu sammeln. „Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Annahmestellen – meist in kommunalen Wertstoffhöfen – nehmen hier eine Schlüsselrolle ein“, betont Rehbock.
„Wir bedauern jedoch, dass ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, eine Rücknahmeverpflichtung für Onlinehändler, ein Batteriepfand sowie eine herstellerfinanzierte Brandfallabsicherung nicht Eingang in die Gesetzesnovelle gefunden haben“, so der bvse-Hauptgeschäftsführer weiter.
Der bvse setzt nun darauf, dass der für das nächste Jahr anberaumte „Runde Tisch“ konkrete Fortschritte bringt. „Die Politik muss endlich handeln und die Anlagen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft vor den zunehmenden Bränden durch Lithium-Ionen-Akkus schützen“, fordert Rehbock.






