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Am diesjährigen Tag der Batterie (18. Februar) startete die neue Verbraucher:innen-Kampagne Batterie-zurück.

0213 klein Kachel 1Ihr Ziel: Über die richtige Entsorgung von Altbatterien und Akkus informieren und die Rückgabequote erhöhen.

Egal, ob in Kinderspielzeug, Fernbedienungen oder Taschenlampen – Batterien sind aus keinem Haushalt mehr wegzudenken. Doch wohin mit den kleinen Energiespeichern, wenn sie leer sind? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Batterien, Akkus und deren Entsorgung bietet die neue Kampagne Batterie-zurück.

Startschuss für die Verbraucher:innen-Kommunikation ist der 18. Februar, der internationale Jahrestag der Batterie. Ziel ist es, die Rückgabequote von Altbatterien und Akkus zu erhöhen und Verbraucher*innen für das Thema zu sensibilisieren. Denn eine falsche Entsorgung von Batterien birgt Risiken. Zudem enthalten die Energiespeicher wertvolle Rohstoffe, die in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können.

Ein Logo für alle

Überall dort, wo man Batterien kaufen kann, ist es auch möglich, sie nach Gebrauch kostenfrei zurückzugeben – etwa in Super-, Drogerie-, Elektro- oder Baumärkten. Für eine höhere Wiedererkennbarkeit an den Sammelpunkten gibt es zukünftig ein einheitliches Logo. Darüber hinaus informiert die Website im Kampagnen-Look (www.batterie-zurueck.de) umfassend über Batterien und Akkus, deren richtige Nutzung, mögliche Gefahren sowie die korrekte Entsorgung.

Ergänzt wird der Online-Auftritt durch verschiedene Social-Media-Kanäle wie Instagram, Facebook und LinkedIn. Unter dem Hashtag #batteriezurueck erfahren Verbraucher:innen dort alles zu Batterien und Akkus.

Gemeinsam die Rückgabequote erhöhen

Ins Leben gerufen wurde die Kampagne Batterie-zurück von den Rücknahmesystemen: DS Entsorgungs- und Dienstleistungs-GmbH, Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH, ÖcoRecell | IFA-Ingenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH, REBAT | RLG Systems AG sowie Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung nach § 18 des Batteriegesetzes (BattG) nach, die Öffentlichkeit umfassend und gemeinsam zu informieren.

Weitere Informationen: www.batterie-zurueck.de

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