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Ein Sattelzug aus Osteuropa wurde kürzlich durch eine Streife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld an der BAB-Anschlussstelle Friedewald von der BAB 4 gezogen und kontrolliert. Aufgefallen war der Sattelzug durch die Ausbeulungen der seitlichen Verdeckplanen.

Nach der Kontrolle der Fahrzeugpapiere und Berechtigungen des Fahrers, widmeten sich die Beamten der Fahrzeugtechnik. Die Bremsscheibe der Vorderachse rechts der Sattelzugmaschine war komplett durchgerissen. Bei der Bremsscheibe der Vorderachse auf der linken Seite war das Tragebild mangelhaft.

Auch bei dem Sattelauflieger wurden erhebliche technische Mängel festgestellt. All dies führte zur Verkehrsunsicherheit und somit zur Untersagung der Weiterfahrt. Anschließend wurde die Ladung und Ladungssicherung kontrolliert. Die Ladung bestand aus teilweise vierstöckig, bis unter das Fahrzeugdach geladenen Haushaltsgroßgeräten. Sie standen lose, teils ohne Verpackung und Europaletten, übereinander. Eine Ladungssicherung mittels Spanngurt war nicht erfolgt. Rutschhemmendes Material (Antirutschmatten) waren ebenfalls nicht verwendet worden.

Aufgrund der fehlenden Ladungssicherung war es durch den Fahrbetrieb bereits zur Verschiebung der Ladung gekommen. Dies war der Grund für die Ausbeulungen der seitlichen Verdeckplanen. Der verwendete Sattelauflieger war zum Transport der Ladung baulich nicht zugelassen. Hinzu kommen noch die technischen Mängel. Durch die Beamten wurde die Weiterfahrt aus Gründen der Gefahrenabwehr untersagt, die Instandsetzung sowie die Umladung auf ein geeignetes Fahrzeug angeordnet.

Gegen den Geschäftsführer der Spedition wurde ein Verfahren zur Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.657,- EUR zuzüglich der Kosten für Umladung und Ersatzfahrzeug eingeleitet. Die aus gebrauchten Haushaltsgroßgeräten bestehende Ladung sollte dazu ungenehmigt ins Ausland exportiert werden.

Gemäß einer EG-Verordnung müssen diese Geräte bei Export in das Ausland klar deklariert sein und jedem Gerät muss ein Prüfnachweis auf Funktionsfähigkeit durch eine Elektrofachkraft beiliegen. Somit lag ein Straftatbestand wegen ungenehmigter Ausfuhr von Abfällen vor. Dem Exporteur wurde die Auflage erteilt, die Ware nach Umladung auf ein geeignetes Transportfahrzeug zum Ausgangsort zurückzuführen.

Quelle: Polizeiautobahnstation Petersberg

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