Der Leitfaden unterstützt Betreiber von Ersthandlungsanlagen für Altgeräte praxisnah bei der Erfüllung ihrer Mitteilungspflichten nach ElektroG und UStatG.
Die Erfassung und Verwertung von Elektro-Altgeräten ist in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Verbindung mit der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV), welche die europäische Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen, geregelt.
Der vom Umweltbundesamt veröffentlichte Leitfaden hat zum Ziel, den Betreibern von Ersthandlungsanlagen von Altgeräten eine Praxishilfe für die Umsetzung der rechtlich geforderten Mitteilungspflichten nach ElektroG und Umweltstatistikgesetz (UStatg) zu geben. Neben rechtlichen Grundlagen stellt der Leitfaden Definitionen und Auslegungen, Empfehlungen für ein ausgewogenes Datenmanagement sowie Mustervorlagen bereit.
Quelle: www.umweltbundesamt.de