Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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In Zusammenarbeit mit der Elektro-Altgeräte-Koordinierungsstelle (EAK), Elektriker Österreich, der Bundesinnung sowie PV Austria wurde ein Merkblatt erstellt, das als Information im Umgang mit der Entsorgung bzw. Rücknahme von PV-Modulen dient.

Photovoltaik-Module (PV-Module) fallen unter die österreichische Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) und werden als Gewerbegeräte eingestuft – auch, wenn sie in privaten Haushalten installiert sind. Für sie gilt das Prinzip der „erweiterten Herstellerverantwortung“. Das bedeutet, dass neben verschiedenen Meldepflichten auch die fachgerechte Entsorgung sichergestellt werden muss.

Verantwortlich für die Sammlung und Verwertung ausgedienter PV-Module ist der Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer. Das betrifft sowohl inländische Produzenten als auch Importeure, Händler oder befugte Gewerbetreibende, die Module aus dem Ausland beziehen und in Österreich vertreiben.

Zum Download:

Merkblatt zur Entsorgung und Rücknahme von PV-Modulen

Quelle und weitere Informationen: www.wko.at

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