Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Sie sind hier:

Die Europäische Kommission fordert Deutschland, Estland, Lettland, Litauen und Österreich auf, ihre nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) in Einklang zu bringen.

Die Richtlinie gilt für mehr als 12 000 Industrieanlagen in der gesamten Europäischen Union und enthält Vorschriften zur Verhütung schwerer Industrieunfälle und zur Minimierung ihrer schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

Deutschland hat die Richtlinie in Bezug auf die Informationspflichten, die Strategie zur Verhütung schwerer Unfälle, die Information der Öffentlichkeit, die Beteiligung an Entscheidungsverfahren sowie Sicherheitsberichte und Notfallpläne nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Insbesondere die Bestimmungen über öffentliche Konsultationen und die Beteiligung im Zusammenhang mit neuen Entwicklungen in der Nachbarschaft von Betrieben wurden auf nationaler und regionaler Ebene nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Quelle: ec.europa.eu

Seitennavigation

Mitglied werden Presse top

Wir benutzen lediglich technisch notwendige Sessioncookies, die das einwandfreie Funktionieren der Internetseite gewährleisten und die keine personenbezogenen Daten enthalten.