Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Vor dem Hintergrund der Aufhebung der Heizwertregelung des § 8 Abs. 3 Satz 1 KrWG, die am 1. Juni 2017 in Kraft getreten ist, hat das Bundesumweltministerium den betroffenen Abfallerzeugern und -besitzern als auch den Vollzugsbehörden Vollzugshilfen zur Anwendung und Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie der §§ 6-8 KrWG an die Hand gegeben.

Besondere Bedeutung hat die Aufhebung des Heizwertes dabei für das Verhältnis der stofflichen Verwertungsverfahren (Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling) zur energetischen Verwertung.

Damit ist das Bundesumweltministerium auch einer Entschließung des Bundesrates vom 10. Februar 2017 (vergleiche BR-Drs. 29/17) nachgekommen, in dem dieser die Bundesregierung gebeten hat, initiativ zu werden, um mit einer entsprechenden Vollzugshilfe Abfallerzeugern und zuständigen Behörden eine effiziente und möglichst unbürokratische Vorgehensweise zu ermöglichen. Eine entsprechende Bitte hat auch der Abfallrechtsausschuss (ARA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ausgesprochen. Schließlich haben auch verschiedene betroffene Wirtschaftsverbände entsprechende Wünsche zum Ausdruck gebracht.

Diese Vollzugshilfe bezieht sich – aufbauend auf den Hinweisen des oben genannten Leitfadens – konkret auf die gefährlichen Abfälle aus der chemischen Industrie, da diese Abfälle von der Aufhebung der Heizwertregelung in besonderer Weise betroffen sind (vergleiche bipro-Gutachten 2016 der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Wegfalls der Heizwertregelung des § 8 Abs. 3 Satz 1 KrWG). Die Auswahl der gefährlichen Abfälle erfolgte aufgrund von Kriterien, die gemäß den Vorgaben des EU-Rechts sowie des KrWG auf ein Lebenszyklusdenken (lifecycle-thinking, LCT) bzw. eine Lebenszyklusanalyse (lifecycle-analysis, LCA) abstellen. Bei der Erarbeitung der Vollzugshilfe wurden fachspezifische Informationen der betroffenen Industrie berücksichtigt.

Die oben genannten Vollzugspapiere waren zuvor umfassend von den zuständigen Bund-Länder-Ausschüssen erörtert worden. Auf der Grundlage der Beratungen und Beschlussfassungen des Abfalltechnikausschusses (ATA) und des Abfallrechtsausschusses (ARA) der LAGA sowie des Ausschusses für Rechtsfragen, Umsetzung und Vollzug (RUV) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat die LAGA auf ihrer 109. Sitzung am 20. September 2017 in Berlin ohne Gegenstimme zustimmend zur Kenntnis genommen und den Ländern zur Anwendung empfohlen.

Die vom Bundesumweltministerium veröffentlichten nicht rechtsverbindlichen Vollzugspapiere (Stand der mit den Ländern abgestimmten Papiere: 25. September 2017) bestehen aus zwei aufeinander bezogenen Dokumenten:

Der Leitfaden stellt ein rechtliches Auslegungspapier zur Auslegung und Anwendung der Abfallhierarchie dar, das für alle Abfallarten herangezogen werden kann.

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