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GTAI | Von Edda Wolf | Bonn

Die russische Regierung beschränkt den Export von Recyclingpapier und -karton in Staaten, die nicht Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsunion sind, bis zum Dezember 2022.

Vom 3. September bis einschließlich 3. Dezember 2022 führt Russland eine mengenmäßige Beschränkung für den Export von Recyclingpapier und -karton (Altpapier und Abfälle, Zolltarifcode 4707 TN VED EAWU) in Staaten, die nicht Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sind, ein. Das Kontingent (Exportquote) ist auf 30.000 Tonnen festgesetzt.

Diese Regelung gilt nicht für Recyclingpapier und -karton, die:

a) aus Russland im Rahmen des internationalen Transitverkehrs ausgeführt werden, der außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation beginnt und endet;

b) zwischen Teilgebieten der Russischen Föderation durch die Territorien fremder Staaten bewegt werden;

c) in die sogenannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk (Ukraine), die Republik Abchasien und die Republik Südossetien (Georgien) ausgeführt werden;

d) gemäß den Zollverfahren, welche die Ausfuhr von Recyclingpapier und -pappe aus Russland vor dem 3. September 2022 zulassen, freigegeben werden -  mit Ausnahme von Recyclingpapier und -pappe, dessen Zollanmeldung im Einklang steht mit den in den Artikeln 115 und 116 des Zollkodex der EAWU festgelegten Besonderheiten oder mit den Besonderheiten, die durch Punkt 8 Artikel 104 des Zollkodexes der EAWU festgelegt sind;

e) von Privatpersonen für den persönlichen Gebrauch aus der Russischen Föderation ausgeführt werden.

Für die Aufteilung des Kontingents zwischen den Unternehmen, die am Außenhandel teilnehmen, und die Erteilung von Exportlizenzen ist das Ministerium für Industrie und Handel zuständig.

Die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1434 vom 18. August 2022 „Über die Einführung einer zeitweiligen mengenmäßigen Beschränkung der Ausfuhr von Recyclingpapier und -pappe (Altpapier und Abfälle) außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation in Staaten, die nicht Mitglieder der Eurasischen Wirtschaftsunion sind“ wurde am 18. August 2022 veröffentlicht. Sie trat am gleichen Tag in Kraft.

Mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung von der Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH.

Quelle: https://www.gtai.de

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