Gewerbetreibende müssen Geschäftsunterlagen für festgelegte Zeiträume aufbewahren. Bestimmte Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren, andere nur sechs Jahre.
Aufbewahrungsfristen beachten
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- Kategorie: Akten- und Datenträgervernichtung
Gewerbetreibende müssen Geschäftsunterlagen für festgelegte Zeiträume aufbewahren. Bestimmte Unterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren, andere nur sechs Jahre.