Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Online: Bodenaushub wiederverwenden, aufbereiten, verwerten und beseitigen (M7)

Beginn der Veranstaltung 28.04.2026 09:00
Ende der Veranstaltung 28.04.2026 12:00
Kursnummer 2210126
Preis für Mitglieder des bvse 140.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Preis für Mitglieder des BRBayern 140.00 €
zuzügl 19% MwSt.
Nichtmitglieder 240.00 €
zuzügl 19% MwSt.

ONLINE | 28.04.2026 09:00-12:00 Uhr
Bodenaushub wiederverwenden, aufbereiten, verwerten und beseitigen (M7)
, mit 3,5 UE von der QUBA als Fortbildungskurs anerkannt

 

Beschreibung:

Bodenaushub bildet den größten Abfallstrom innerhalb der Bau- und Abbruchabfälle ab (mehr als 50% der gesamten Bau- und Abbruchabfälle). Bisher werden aber fast 90% des Bodenaushubs in der Verfüllung oder auf Deponien entsorgt. Das enorme Rohstoffpotential dieses Abfallstroms bleibt somit weitgehend ungenutzt. Bodenaushub kann aber ökologisch und ökonomisch wesentlich sinnvoller (wieder-)verwendet werden. Dieses Seminar zeigt Ihnen alternative Einsatzmöglichkeiten auf und gibt Ihnen wertvolle Hinweise und Tipps für die Praxis.

 

Zielgruppe:

Bauherren, Architekten, Planer, Ingenieurbüros, Bau- und Handwerksunternehmen, Betreiber von mobilen und stationären Aufbereitungsanlagen für mineralische Bauabfälle sowie Bodenbehandlungsanlagen.

 

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen, Begrifflichkeiten:
  • Praxis:
    Einsatzmöglichkeiten und Anforderungen
  • Hinweise und Tipps:
    Vorerkundung, Untersuchungen, Sonderfälle wie Asbest/PFAS, Baustellenplanung, Wahl der Entsorgungswege, Nicht-Abfall oder Abfall?,

 

Dozenten:

Stefan Schmidmeyer, GF des bvse-Fachverbands Mineralik und des Baustoff Recycling Bayern e.V.      

und/oder      

Jonathan Fritz, Referent des bvse- Fachverbands Mineralik

 

Hinweise:

Die QUBA-Richtlinie legt fest, dass mindestens die für die Qualitätssicherung verantwortliche Person seine Sachkunde durch Besuch eines QUBA-Grundkurses nachweisen muss. Dieser Nachweis ist 2 Jahre lang gültig. Vor Ablauf dieser zwei Jahre muss der Nachweis einer Fortbildung durch die Absolvierung von mindesten 7 Unterrichtseinheiten (UE) von durch die QUBA GmbH anerkannten Fortbildungsmaßnahmen erbracht werden. Ein erneutes Absolvieren des Grundkurses erfüllt diese Voraussetzung. Es ist aber auch möglich, vor Ablauf dieser zwei Jahre die 7 Unterrichtseinheiten durch den Besuch einzelner von der QUBA anerkannter Seminare und Veranstaltungen nachzuweisen. Jeder einzelne Nachweis für sich gesehen ist 2 Jahre lang gültig.

Die Unterlagen zum Seminar werden Ihnen rechtzeitig per E-Mail zugesandt.

Für diese Veranstaltung werden keine Anmeldungen mehr angenommen.

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