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Die Bundesregierung hat einen Bericht über Forschungsergebnisse zu Methodiken der ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden als Unterrichtung (20/8830) vorgelegt.

Mit dem Bericht kommen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einem Auftrag des Gebäudeenergiegesetzes nach, ein solches Papier vorzulegen.

Der Bundestag berät am Mittwoch die Unterrichtung der Bundesregierung, im Anschluss an die Aussprache soll der Bericht zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen werden.

Der Bericht, den das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erstellt hat, kommt zu dem Schluss, dass „ein grundsätzliches Interesse an einer Einführung der Lebenszyklusanalyse im Bau- und Gebäudebereich“ bestehe. Die methodischen Grundlagen dafür seien gegeben, technische Voraussetzungen lägen vor und ließen sich im Zeitraum von bis zu zwei Jahren verbessern. Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu realisieren, reichten freiwillige Maßnahmen und Förderprogramme nicht aus. Ordnungsrecht und Fördermaßnahmen müssten zusammenwirken, um das Planungs- und Baugeschehen insgesamt zu beeinflussen.

Deshalb wollen BMWK und BMWSB gemeinsam Vorschläge zu Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt einer Integration der ökobilanziellen Bewertung in das Ordnungsrecht beraten. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) gehe davon aus, dass ein noch verbleibendes nationales Budget an CO2-Emissionen bereits um 2030 aufgebraucht sein könnte. Maßnahmen zur Emissionsminderung im Gebäudebestand sowie im Lebenszyklus von Einzelgebäuden sollten „entschlossen vorangetrieben werden“. Diese nachfrageseitigen Maßnahmen sollen „durch entsprechende politische Instrumente zur Dekarbonisierung der Bauwirtschaft auf der Angebotsseite“ ergänzt werden.

Mit der Einbeziehung sogenannter „grauer“ Anteile in die Ökobilanz von Gebäuden könnten weitere Minderungspotenziale erschlossen und die Nachfrage nach Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen sowie mit reduzierten Treibhausgasemissionen im Produktlebenszyklus (low-carbon-Produkte) stimuliert werden.

Im Ergebnis einer ökobilanziellen Bewertung von Neubauvorhaben liege ein quantifiziertes Recyclingpotenzial vor, das zukünftig Hinweise auf die Nutzung des Gebäudebestands als „urbane Mine“ geben könne, schreibt die Bundesregierung. Eine ökobilanzielle Bewertung erzeuge Daten, die aktuell im Kontext der EU-Taxonomie benötigt und im Energieausweis angegeben werden könnten. Zudem stehe Deutschland mit Nachbarländern wie Frankreich und Dänemark in einem engen Austausch. Diese Länder hätten eine ökobilanzielle Bewertung von neu zu errichtenden Gebäuden bereits eingeführt, weitere Länder Nordeuropas stünden kurz davor.

>>> Bericht über Forschungsergebnisse zu Methodiken zur ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Quelle: www.bundestag.de (heute im Bundestag)

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