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Mit Rundschreiben vom 11.12.2023 hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium die Anforderungen zum Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen aktualisiert.

Die neuen Regelungen gelten bis zur Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung zum Abfallende von Ersatzbaustoffen und sei eine vorläufige Wertung, die sich "im Lichte der fortgeführten Fachdiskussionen und des Ergebnisses des Rechtssetzungsverfahrens noch ändern könnten, hebt das Landesumweltministerium hervor.

Die aktuellen Änderungen sehen vor, dass in Rheinland-Pfalz künftig Recyclingbaustoffe der höchsten Klasse RC-1, die in güteüberwachten Anlagen hergestellt wurden, den Produktstatus erhalten. Dies gilt ebenso für zertifiziertes Bodenmaterial der Klassen BM-0, BM-0*, BM-F0* und BM-F1 sowie Baggergut der Klassen BG-0, BG-F0* und BG-F1. Die Rechtsgrundlage hierfür bilde §5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Das Rundschreiben des Landesumweltministeriums RLP finden Sie >>> hier

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