Der extreme Verdrängungswettbewerb auf dem Markt für das Recycling und die Behandlung von Elektron(nik)-Altgeräten hat auch im letzten Jahr angehalten, beklagen die Mitgliedsunternehmen des bvse in ihrem jährlichen Branchenreview. Unfaire Leistungsbeschreibungen in aktuellen Ausschreibungen und eingleisig auf den Vorteil des Auftraggebers ausgerichtete Vertragsbedingungen heizen diesen Negativtrend weiter an und haben bereits zu Insolvenzen geführt.   

Novelle des ElektroG hat Erwartungen nicht erfüllt

Laut einer Umfrage unter den im Altgeräterecycling tätigen bvse-Mitgliedern zeigte sich deren Erfassungsmenge in 2016 noch stabil. Für 2017 erwarten die bvse-Mitglieder hingegen einen rückläufigen Trend um minus 1,5 Prozent. Dabei sieht das ElektroG eigentlich eine Steigerung der Sammelmengen vor. Ab 2019 muss eine Sammelquote von 65 Gewichtsprozent im Verhältnis zum Gewicht der neu in Verkehr gebrachten Geräte gesammelt werden. Aktuell werden nicht einmal 45 Gewichtsprozent erreicht. Das Ziel des neuen ElektroG, die Sammelmengen steigern zu können, wird derzeit nicht erreicht. Die Entsorgung der Kleingeräte über die graue Tonne sowie die immer noch nicht geschlossenen Schlupflöcher in illegale Kanäle und Beraubung wirken sich weiter negativ auf die Erfassungsquote aus. Ob die verpflichtende Rücknahme von Elektrogeräten beim Handel dazu führt, dass Verbraucher mehr Altgeräte abgeben, bleibt abzuwarten.  

Deutlich verbesserungswürdig sei auch die Erfassungsqualität, insbesondere innerhalb der Mengen in der EAR-Abholkoordination. Besonders problematisch erachten die bvse Mitglieder die gemeinsame Erfassung von CRT-Bildschirmgeräten und Flachbildschirmen. Die befragten Unternehmen registrieren regelmäßig inakzeptable Zerstörungen an den Geräten, insbesondere an den Flachbildschirmen, so dass 60 Prozent der bvse-Unternehmen eine getrennte Erfassung mittlerweile begrüßen würden. Der Anteil der Flachbildschirme in der Gruppe nimmt dabei stetig zu, 70 Prozent der befragten Unternehmen beziffern diesen heute bereits im Schnitt bei 20 Prozent. Ein weiteres Problem stellt der Füllgrad der Container dar. Nur 16 Prozent der befragten Unternehmen sagen, dass die Mindestabholmenge von 30 m³ bei Auslösung des Abholauftrages regelmäßig erreicht wird.   

Verschiebungen bei den Herkunftsbereichen der Geräte aus privaten Haushalten

26 04 Kreisdiagramm Herkunftsbbereich Erfassung EAG groß
Wie die Erhebungen der Stiftung EAR aufzeigen, ist es mit dem ElektroG II zu einem spürbaren Rückgang bei den Optierungen gekommen. Die bvse-Mitglieder bestätigen in der Verbandsumfrage diesen Trend. Im Durchschnitt macht die Optierung nur noch 30 Prozent des Inputs bei den befragten Unternehmen aus. In 2015 waren es noch 55 Prozent. Weitere 33 Prozent verteilen sich aktuell auf das Geschäftsfeld der Rücknahme über die EAR-Abholkoordination. Den Rest füllen mit 14 Prozent die individuelle Herstellerrücknahme sowie mit 23 Prozent die Rücknahme beim Handel aus.  

Vertraglich schwächere Verhandlungsposition wird von Auftraggebern ausgenutzt

Jehlebvse-Fachverbandsvorsitzender Bernhard Jehle   Foto: bvse„In den Ausschreibungsverfahren über Verträge mit Herstellen und örE bei Optierungen gibt es kaum Verhandlungsspielraum für unsere Unternehmen. Die vertraglich schwächere Verhandlungsposition der Auftragnehmer wird ausgenutzt und Risiken einseitig auf diese abgewälzt. So sind beispielsweise keine Preisgleitklauseln durchsetzbar, dabei sind Fixpreise für Rohstoffe angesichts der auf den Märkten herrschenden volatilen Preise in keinster Weise realistisch – Erlösschmälerungen gehen einzig zu Lasten der Aufbereiter“, kritisiert der Vorsitzende für den Bereich Elektro(nik)-Altgeräterecycling im bvse-Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, Bernhard Jehle. 

„Andererseits bleiben Entsorger vollkommen alleine auf der Verantwortung für die ordnungsgemäße Rücknahme der Altgeräte sitzen. Selbst dann, wenn die Gründe für Reklamationen nicht auf deren Fehlleistung, sondern vielmehr auf Versäumnisse auf den Sammelstellen der öRE zurückzuführen sind. Vertragspartner schließen Zurückweisungs- und Anpassungsrechte des Entsorgers wegen mangelnder Qualität der Sammlung oder Bereitstellung meist vertraglich aus“, so Jehle weiter.

Gefahr eines Oligopols auf Entsorgerseite

Die Luft im Existenzkampf der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird dabei immer dünner. Einige Unternehmen sind bereits in die Insolvenz geraten, andere konnten diese nur durch Umstrukturierung verhindern. Fakt ist, dass sich immer mehr Mittelständler aus dem Markt zurückziehen oder aufgeben müssen. In der Folge wird die Angebotsvielfalt auf Dauer eingeschränkt und bereits heute zeichnet sich eine oligopolistische Struktur weniger Großunternehmen auf der Entsorgerseite ab. Dies kann, so Jehle, langfristig nicht im Sinne der Produktverantwortlichen sein.  

Weniger Investitionen

„Grundsätzlich fehlt die Wahrnehmung dafür, dass es sich beim Elektronikschrottrecycling um eine Umweltdienstleistung handelt, die entsprechend honoriert werden sollte“, macht auch bvse-Fachreferent Andreas Habel deutlich. „Die Gesamtsituation wird eher dazu führen, dass Investitionen in Behandlungsverfahren ausbleiben, da unter den genannten Bedingungen die Investitionsfreude erlischt“, warnt der Experte.  

Erlösschmälerungen auch im Auslandsgeschäft

Geänderte Vorgaben auf dem chinesischen Absatzmarkt machen der Branche zusätzlich zu schaffen. Seit die chinesische Regierung die Qualitätskriterien für den Import von Mischkunststoffen massiv hochgesetzt hat, lassen sich Mischkunststoffe aus der Aufbereitung von Elektroaltgeräten derzeit dort nur sehr schwierig und mit Erlösschmälerungen verkaufen, klagen die Aufbereiter und Händler.